Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.06.2024
Berufsbildende Schulen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Beschlüsse, insbesondere nach dem Baurecht, des Rates der Stadt Hildesheim sind aufgrund welcher rechtlichen Vorgaben für die Errichtung einer Berufsbildenden Schule a) auf dem Grundstück des Bebauungsplanes HO74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und b) auf der zu Retentionszwecken geplante Parzelle nördlich der bestehenden Werner-von-Siemens-Schule erforderlich und bis zu welchem Datum zu erwarten?
- Sind in der Vergangenheit zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis unterschiedliche baurechtliche Auffassungen darüber vertreten worden, ob auf den o. a. Grundstücken eine Berufsbildende Schule errichtet werden kann. Wenn ja: Wann und aus welchen rechtlichen Gründen wurden welche unterschiedlichen Auffassungen vertreten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung,Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau