Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.09.2025
Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Anfrage Nr. 430/XIX vom 10.09.2025 hatten wir Sie zu der Brandschutztechnischen Stellungnahme für die o. a. Schulen vom 07.03.2022 u. a. gefragt:
„Warum ist uns diese Stellungnahme nicht vorgelegt und verschwiegen worden und in welchen Punkten weicht diese Stellungnahme von den uns vorgelegten Stellungnahmen ab (vom 16.03.2022 für den Bauteil A und vom 11.03.2022 für den Bauteil B)?
Mit Ihrem Schreiben vom 16.09.2025 haben Sie nicht die Fragen beantwortet, warum Sie uns die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 07.03.2022 nicht vorgelegt und verschwiegen haben, obwohl Sie uns diese Stellungnahmen am 03.07.2025 hätten vorlegen müsse, weil sie Teil der von uns zur Einsicht verlangten Akten war und ist. Dies haben Sie augenscheinlich vorsätzlich unterlassen.
Zu den abweichenden Punkten haben Sie uns mit Schreiben vom 16.09.2025 mitgeteilt, nach einer Prüfung seien diverse Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft worden.
Hierzu bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann und warum haben Sie diese Prüfung veranlasst und wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert?
- Aufgrund welcher „objektiven Bewertung“ ist die Prüfung durchgeführt worden und wo ist diese Prüfung nachvollziehbar dokumentiert: einschließlich der Begründung für die Abstufung welcher Räume mit erhöhter Brandgefahr in solche ohne erhöhte Brandgefahr?
- Welche einzelnen der in der Stellungnahme vom 04.04.2013 genannten Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden auch in der Stellungnahme vom 07.03.2022 genannt oder aus welchen Gründen nicht mehr genannt?
- Welche einzelnen Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden in der Stellungnahme vom 07.03.2022 zusätzlich zu denen aus der Stellungnahme vom 04.04.2013 genannt?
- Welche einzelnen Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung aus der Stellungnahme vom 07.03.2022 werden aus welchen Gründen in den Stellungnahmen vom 11.03.2022/16.03.2022 nicht mehr genannt?
Begründung:
In seinem Beitrag zum Thema „Räume mit erhöhter Brandgefahr“ schreibt Dietrich in FeuerTRUTZ Magazin 1.2015:
„Der Einstufung als Raum mit erhöhter Brandgefahr muss eine eingehende und objektive Bewertung der Brandlasten, der Zündquellen, der Nutzung, des konkreten Brandrisikos, der zu erwartenden Brandausbreitungsgeschwindigkeiten und der Schadenauswirkungen vorangehen. Pauschale Einstufungen aufgrund der Raumgröße, der Nutzung oder der Raumbezeichnungen in den Antragsunterlagen sind ungeeignet, eine schutzzielbezogene Konzeptionierung vorzunehmen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur