Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat die Brandschutztechnische Stellungnahme für Teil B, die dem Landkreis Hildesheim mit Datum/Stand 07.03.2022 vorgelegt worden ist, wann und in welcher Form in Auftrag gegeben? Wie und wo ist dieser Auftrag von wem nachvollziehbar dokumentiert worden? Seit wann hatten Sie und welche anderen Beschäftigten des Landkreises Kenntnis von dieser beabsichtigten oder erfolgten Auftragserteilung?
  1. Wann und wo ist die o.a. Stellungnahme beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme gesehen oder gelesen?
  1. Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat zu dem Ersteller der o.a. Brandschutztechnische Stellungnahme wann und in welcher Form Kontakt aufgenommen und aus welchen Gründen um welche Änderungen gebeten?
  1. An welchen Stellen ist die o.a. Stellungnahme mit Datum/Stand 07.03.2022 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme wo und wie aufbewahrt?
  1. Wann und wo ist die Änderung der o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die Änderungen o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 gesehen oder gelesen und geprüft? Aus welchen Gründen sind die darin vorgeschlagenen/geforderten Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt worden?
  1. An welchen Stellen ist das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten hatten seit wann Kenntnis von diesem Konzept? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben es wo und wie aufbewahrt?
  1. Zu welchen einzelnen Brandschutzmängeln, die in
    a) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
    b) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 11.03.2022 und
    c) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 16.03.2022genannt bzw. beschrieben sind,

    sind wann und welche baulich-technischen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
    d) in Auftrag gegeben,
    e) tatsächlich durchgeführt und abgeschlossen,
    f) aus welchen Gründen nicht durchgeführt worden,
    g) geplant oder vorgesehen?

  1. Welche weiteren Maßnahmen wurden auf Grundlage der Stellungnahme des Fachplaners wann und mit welchem Ergebnis umgesetzt (siehe dazu Ihre Antwort vom 13.08.2025 zur Anfrage 410/XIX)?
  1. Welche „Beschäftigten“ haben die Gespräche mit dem Fachplaner über die Brandschutztechnische Stellungnahme 07.03.2022 geführt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

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