Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.07.2025
Brandschutz an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim
Bezug:
- Unsere Anfrage Nr. 364/XIX vom 03.06.2025
- Ihre Zwischennachricht vom 24.06.2025
- Ihre Antwort vom 16.07.2025 (Eingang am 17.07.2025)
- Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept (Bauteil A, B und Sporthalle) vom 04.04.2013
- Brandschutztechnische Stellungnahme (Gebäudeteil A und B) vom 07.03.2022 und 16.03.2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
folgende drei Fragen gem. Anfrage Nr. 364/XIX vom 03.06.2025 zu Brandschutzmängel an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim haben Sie bisher nicht bzw. nur unzureichend oder irreführend beantwortet, obwohl das Thema am 18.07.2025 auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stand.
„1. Wann und in welcher Form haben Sie den Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim über welche Brandschutzmängel an welchen Schulen informiert?
- Welche Informationen über Brandschutzmängel haben Sie vom Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim wann und in welcher Form für welche Schulen erhalten?
- Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim zu den Brandschutzmängeln getroffen oder Ihnen zugesagt?“
Im Hinblick auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie, unsere o. a. Fragen und alle anderen zum Brandschutz gestellten Fragen nunmehr innerhalb einer Woche vollständig zu beantworten.
Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitten wir auch um Beantwortung folgender Fragen:
Wann sind bei den BBS Steuerwald Brandverhütungsschauen durchgeführt worden und welche einzelnen Brandschutzmängel wurden bei welcher Brandschutzschau festgestellt und dem Landkreis Hildesheim wann und in welcher Form mitgeteilt?
Nach welcher Brandverhütungsschau in den BBS Steuerwald sind wann und welche Maßnahme zur Beseitigung von Brandschutzmängeln getroffen, angeordnet und durchgeführt worden
a) von der Stadt Hildesheim nach § 27 Abs. 4 NBrandSchG,
b) von der Stadt Hildesheim nach § 79 Abs. 1 NBauO,
c) vom Landkreis als für die Gebäude Verantwortlicher und gefahrenabwehrrechtlicher Störer?
Wann haben Sie der Stadt Hildesheim die Gutachten gem. Bezug zu 4. und 5. zur Verfügung gestellt? Wann und in welcher Form haben Sie die Stadt Hildesheim über den wesentlichen Inhalt dieser Gutachten informiert? Aus welchen Gründen sind die BBS Steuerwald entgegen §27 Abs. 1 NBrandSchG nicht in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit überprüft worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur