Brandschutz Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.07.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022
Schulentwicklungsplanung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in dem o. a. Brandschutzkonzept vom 04.04.2013, das nach zwei Ortsbesichtigungen im Juli 2012 erstellt wurde, heißt es zum Bauteil A:

„1.1      Anlass
In der Berufsbildenden Schule Hildesheim Steuerwald (nachfolgend BBS Steuerwald) wurden Mängel im Brandschutz festgestellt. Aus diesem Grunde soll für den Gebäudekomplex ein schutzzielorientiertes Brandschutzgutachten erstellt werden.

1.2       Aufgabe
Im Hinblick auf die allgemeine Gebäudeinstandhaltung sollen die derzeit vorhandenen Mangelpunkte hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes im zu betrachtenden Objekt beseitigt werden. Im Sinne einer nachhaltig wirtschaftlich und technisch sinnvollen Sanierungsmaßnahme soll der Bestand weitestgehend an den derzeitigen Stand der Technik und an das derzeit gültige Baurecht angepasst werden. Dabei soll jedoch die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit im Sinne der primären Schutzzielgestaltung entsprechende Beachtung finden […]

4.1 Einleitung
Die Objektanalyse hat gezeigt, dass in der Schule brandschutztechnisch erheblicher Sanierungs- und Ertüchtigungsbedarf besteht. Die folgenden Maßnahmen sollen den Brandschutz ausreichend verbessern […]

6.      Zusammenfassung
In der vorliegenden Untersuchung, wurde das Bauteil A der BBS Steuerwald brandschutztechnisch untersucht und bewertet. Die Bewertung wurde auf Grundlage der übergebenen Grundrisse und Daten durchgeführt. Die Personensicherheit im Bestand wird derzeit als ungenügend eingestuft, so dass dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Personensicherheit im Brandfall erforderlich werden. Zusammenfassend werden am Objekt gem. dem vorliegenden Brandschutzkonzept folgende Hauptmaßnahmen erforderlich: […]
Durch die geplanten Maßnahmen kann die Personensicherheit im Gebäude wesentlich erhöht werden. Bauliche Mängel im Bestand, die nicht den derzeit geltenden Anforderungen der NBauO und der SchulbauRL entsprechen, können mit diesen Maßnahmen kompensiert werden.
Mit den im Brandschutzkonzept dargestellten Einzelmaßnahmen kann die Sicherstellung der Schutzziele gem. NBauO gewährleistet werden, so dass der Nutzung als Schule aus Gründen des Brandschutzes nichts entgegensteht.“

In dem o. a. Brandschutzkonzept wird auf Seite 10 festgestellt: „In den bestehenden Gebäuden ist der Personenschutz im Brandfall nicht in allen Bereichen der Gebäude gewährleistet.“
Sodann werden auf den Seiten 8 und 9 in der Tabelle (Nrn. 2, 6, 8, 9 und 10) z. B. folgende Mängel benannt:

Brandabschnittstrennungen reichen bei der Größe des Gebäudes nicht aus. Ein zweiter baulicher Rettungsweg ist nicht in allen Teilen des Gebäudes vorhanden. Die zulässige Länge der Rettungswege wird überschritten. Die verbauten Türen erfüllen nicht die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes. Die Brandschutzklappen sind überwiegend nicht funktionsfähig. Die Löschwasserversorgung ist nicht sichergestellt.

Ferner heißt es:

„Im Erdgeschoss und in den Obergeschossen ist keine eindeutige Brandabschnittstrennung erkennbar“ (Seite 12, Nr. 4.2.5).
„Der Flur, bzw. die Halle im Erdgeschoss im Bereich des Haupteinganges, erstreckt sich ohne Trennung über die Gesamtlänge des Gebäudes bis zum Treppenraum B. Hier müssen Rauchabschnitte gebildet werden. Viele der dichtschliessenden Türen reichen nur bis unterhalb der abgehängten Decke, so dass der Rauch oberhalb in die anderen Abschnitte gelangen kann […] Die mobilen Trennwände reichen in allen Geschossen teilweise nicht bis zur Unterkante der Decke. Eine Rauchausbreitung kann somit von den Räumen in die Rettungswege erfolgen.“ (Seite 13, Nr. 4.2.6).
„Die Wände der notwendigen Flure erfüllen nicht die Anforderung „feuerhemmend“ und sind entsprechend zu ertüchtigen oder auszutauschen“ (Seite 14, Nr. 4.2.7).
„Laut TÜV-Bericht vom 02./03.12.2009 befinden sich 125 Brandschutzklappen im Gebäude. [….] von diesen sind nur drei Klappen mangelfrei montiert. Die weiteren Brandschutzklappen sind nicht ihrer Zulassung entsprechend eingebaut worden, oder sind defekt. Die geforderte Feuerwiderstandsdauer ist damit nicht gegeben“ (Seite 17, Nr. 4.2.10).

Die o. a. Feststellungen haben eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der sich im Gebäude aufhaltenden Personen begründet und ein sofortiges Handeln verlangt.
Bei der Akteneinsicht war jedoch nicht erkennbar, ob gem. dem o. a. Brandschutzkonzept ein Sanierungsprojekt gestartet und wann welche Mängel zu welchen Kosten beseitigt worden sind. Den vorgelegten Unterlagen war auch nicht zu entnehmen, warum Sie (mit oder ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt) nach ca. 10 Jahren kein Anschlussgutachten über den Stand der Mängelbeseitigung, sondern eine Brandschutztechnische Stellungnahmen in Auftrag gegeben haben, in der wesentliche Aussagen des o. a. Brandschutzkonzepts wiederholt werden. Unklar ist zudem, aus welchen Gründen in den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 auf das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 in keiner Weise eingegangen oder zumindest hingewiesen wird. Augenscheinlich wurden die Abgeordneten über Jahre hinweg vorsätzlich nicht über die erheblichen Brandschutzmängel informiert.

In der Brandschutztechnische Stellungnahme vom 16.03.2022 zum Bauteil A heißte es erneut:

„1 Aufgabenstellung
In der Berufsbildenden Schule Hildesheim Steuerwald (BBS Steuerwald) wurden Mängel im Brandschutz festgestellt […] Mögliche brandschutztechnische Ertüchtigungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen werden beschrieben. Es ist zu beachten, dass dieses nur Lösungsansätze sind welche durch eine entsprechende Planung und Absprachen mit der Brandschutzprüfenden Dienststelle zu konkretisieren sind […]

3.3 Auf Grund der hohen Personenzahl besteht ein erhöhtes Risiko bei der Sicherstellung des Personenschutzes […] In dem bestehenden Gebäudeteil ist der Personenschutz im Brandfall nicht in allen Bereichen gewährleistet […]

8. Zusammenfassung
Zusammenfassend sind am Gebäudeteil A folgende Hauptmaßnahmen zur brandschutztechnischen Mangelbeseitigung erforderlich:

  • Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege durch Heilung von Trennwänden, Rückbau oder Schottung von Brandlasten -brennbare Leitungen-. Bildung von Kompartments.
  • Ausbildungsbereiche im Kellergeschoss der ursprünglichen Lagernutzung umwidmen.
  • Austausch von vorhandenen Türen durch Türen mit Brandschutzanforderung.
  • Neuplanung der Lüftungsanlage gemäß LüAR.
  • Einbau von Trennstellen vor den Wechselrichtern der Photovoltaikanlage gemäß VDE 0100-712.
  • Schottung von Leitungsdurchführungen im Bereich von Wänden und Decken gemäß LAR.
  • Funktionsprüfung der Hydranten im Außenbereich.“

Am 17.02.2022 haben Sie uns auf unsere Anfragen vom 03.02.2022 zu den o. a. Schulen mitgeteilt: „Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.“

Im Gegensatz dazu haben Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 344/XIX vom 08.05.2025 („Wann sollen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit welchem Kostenaufwand durchgeführt oder abgeschlossen werden?“) am 03.07.2025 zu den o. a. Schulen geantwortet:
„Konkrete Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen auf den betroffenen Flurstücken können erst dann im Detail geplant, begutachtet, ausgeschrieben und hinsichtlich des Kostenaufwands beziffert werden, wenn die Ergebnisse der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen vorliegen. Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit dieser Planung, da sich aus ihr grundlegende Anforderungen an Standorte, Kapazitäten und funktionale Bedarfe ergeben. Erst auf dieser Basis kann eine belastbare Entscheidung getroffen werden, wann auf welchen Flurstücken welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.“

Auf unsere Anfrage Nr. 344/XIX vom 08.05.2025 („Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o. a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?“) haben Sie uns mit Schreiben vom 03.07.2025 zu den o. a. Schulen geantwortet:
“Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgerechten Schulbetriebs bis zum Abschluss der geplanten Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt unmittelbar von den Ergebnissen der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen ab. Erst wenn belastbare Aussagen zu Schülerzahlen, Raum- und Standortbedarfen sowie funktionalen Anforderungen vorliegen, können Übergangsmaßnahmen – wie etwa temporäre Raumnutzungen, Interimslösungen oder organisatorische Anpassungen – gezielt geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, den Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen durchgehend pädagogisch sinnvoll und organisatorisch tragfähig zu gestalten. Um den Schulbetrieb sowie die Sicherheit aller Beteiligten auch während der Übergangszeit weiterhin zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hildesheim und der Berufsfeuerwehr Hildesheim ein Maßnahmenkatalog beschlossen. Bei den darin enthaltenen Regelungen handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen, die der Verbesserung des vorbeugenden Schutzes dienen und sicherstellen sollen, dass bis zur Umsetzung der Hauptmaßnahme ein adäquates Schutzniveau aufrechterhalten bleibt.“

Leider wird nicht gesagt, wann der Maßnahmenkatalog mit welchen Regelungen beschlossen wurde. Nach dieser Antwort vom 03.07.2025 ist in keiner Weise absehbar, wann und wo weitreichende Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Derzeit ist anzunehmen, dass es nach ca. 5 Jahren weitgehend ergebnisloser Planungen noch ca. 10 Jahre dauern wird, bis die angestrebten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen für die o. a. Schulen mit unabsehbaren Kostensteigerungen abgeschlossen werden können.

Aus den zuvor genannten Gründen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wurden von wem in den o. a. Schulen welche Mängel im Brandschutz festgestellt?
  1. Wann, aus welchen Gründen und aufgrund welcher Beschlüsse sind a) das a. Brandschutzkonzept und b) die Brandschutztechnischen Stellungnahmen in welchen Verfahren und zu jeweils welchen Kosten in Auftrag gegeben worden? Aus welchen Gründen wird in den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 in keiner Weise auf das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 eingegangen oder zumindest hingewiesen?
  1. Am 17.02.2022 haben Sie uns auf unsere Anfragen vom 03.02.2022 zu den o. a. Schulen mitgeteilt: „Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.“
    Frage: Welche Planungen waren gemeint und von wem sind diese Planungen zu welchen Kosten a) in Abstimmung oder b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt beauftragt und mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?
  1. Wann und wie sind die in der o. a. Stellungnahme vom 16.03.2022 vorgeschlagenen Lösungsansätze zum Bauteil A durch welche Planungen und Absprachen mit der Brandschutzprüfenden Dienststelle konkretisiert worden (siehe Nr. 1 Abs. 4 der Stellungnahme)? Wo ist dies dokumentiert?
  1. Wann sind zur Beseitigung der o. a. Brandschutzmängel bzw. zur Umsetzung der Vorschläge aus dem o. a. Brandschutzkonzept oder den o. a. Brandschutztechnischen Stellungnahmen welche Aufträge zu welchen Kosten a) in welchem Verfahren b) schriftlich, c) mündlich, d) in Abstimmung und e) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt erteilt und wann mit welchem Ergebnis ausgeführt worden? 
  1. Wann sind welche a) der im o. a. Brandschutzkonzept und b) der in den o. a. Brandschutztechnischen Stellungnahmen genannten Brandschutzmängel beseitigt worden? Welche Kosten hat dies jeweils verursacht und welche Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages gibt es dazu?
  1. Welche a) der im o. a. Brandschutzkonzept und b) der in den o. a. Brandschutztechnischen Stellungnahmen genannten Brandschutzmängel sind bisher nicht beseitigt worden?
  1. Wann wurde der in der Vorlage 798/XIX -1 vom 27.11.2024 genannte Auftrag für eine bis dahin fehlende Schulentwicklungsplanung an wen und zu welchen Kosten erteilt? Wann wurden Ihnen welche Ergebnisse vorgelegt? Welche weiteren Kosten werden für die Schulentwicklungsplanung in etwa anfallen? Aus welchen Gründen wurde der Auftrag für die Schulentwicklungsplanung nicht eher erteilt?
  1. Welche Kosten sind seit der Fertigstellung der Außenstelle der Werner-von-Siemens-Schule in der Von-Thünen-Straße für die erforderlichen und geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule angefallen: a) schätzungsweise innerhalb der Kreisverwaltung und b) für welche einzelnen Aufträge an welche Dritten? Welche solcher Aufträge sind an welche Dritten, wann und zu welchen Kosten erteilt, aber noch nicht erfüllt worden?
  1. Welche Überprüfungen nach der DVO-NBauO waren seit 2010 vorgeschrieben und sind
    a) bei Werner-von-Siemens-Schule, b) Walter-Gropius-Schule und c) Herman-Nohl-Schule wann und mit jeweils welchem Ergebnis von wem durchgeführt worden?
  1. Wann ist o. a. Maßnahmenkatalog mit welchen Regelungen beschlossen worden? Wann und in welcher Form haben Sie oder der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Hildesheim mit der Landesregierung abgestimmt, einen solchen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten? Sind die Regelungen des Maßnahmenkataloges nach Auffassung der Landesregierung ausreichend, um die Gefahren zu beseitigen, die die im o. a. Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 und in den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 dargestellten erheblichen Brandschutzmängel verursachen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 

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