Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.07.2025
Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022
Schulentwicklungsplanung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.07.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Kreistages am 25.08.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag missbilligt, dass es Herr Landrat Bernd Lynack entgegen seiner Unterrichtungspflicht aus § 85 Abs. 4 NKomVG, seiner Pflicht zur Organtreue und seiner beamtenrechtlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht bis zur Akteneinsicht am 03.07.2025 ohne erkennbare Rechtfertigungsgründe unterlassen hat, die Abgeordneten des Kreistages über die konkreten Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald und das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 sowie die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu informieren.
- Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung ein mit der Landesregierung abgestimmtes Konzept für die Abstellung wesentlicher Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen unseres Landkreises einschl. eines Zeitplanes vorzulegen.
- Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag bis auf Widerruf in jeder Sitzung zu berichten, ob und ggf. an welchen unserer Schulen wesentliche Brandschutzmängel bestehen und wann beseitigt werden sollen.
Begründung:
Die Beseitigung der dem Landrat seit Jahren bekannten erheblichen Brandschutzmängel an Schulen des Landkreises ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 NKomVG und fällt somit in die Zuständigkeit des Kreisausschusses, soweit sich nicht der Kreistag Entscheidungen vorbehält.
Erst bei der von der CDU-Kreistagsfraktion am 25.04.2025 beantragten und am 03.07.2025 durchgeführten Akteneinsicht hat der Landrat das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 und die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, in denen erhebliche Brandschutzmängel beschrieben sind, vorgelegt und zur Verfügung gestellt. Die Feststellungen in diesen Unterlagen haben eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der sich im Gebäude aufhaltenden Personen begründet und ein sofortiges Handeln verlangt. Daher hätte der Landrat über diese Unterlagen schon vor Jahren zumindest den dafür zuständigen Kreisausschuss informieren müssen.
Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 03.02.2022 hatte der Landrat am 17.02.2022 zu den o.a. Schulen geantwortet: „Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.“
Im Gegensatz dazu antwortete der Landrat zu den o. a. Schulen am Tag der Akteneinsicht (03.07.2025) auf die Anfrage Nr. 344/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.05.2025 („Wann sollen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit welchem Kostenaufwand durchgeführt oder abgeschlossen werden?“): „Konkrete Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen auf den betroffenen Flurstücken können erst dann im Detail geplant, begutachtet, ausgeschrieben und hinsichtlich des Kostenaufwands beziffert werden, wenn die Ergebnisse der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen vorliegen. Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit dieser Planung, da sich aus ihr grundlegende Anforderungen an Standorte, Kapazitäten und funktionale Bedarfe ergeben. Erst auf dieser Basis kann eine belastbare Entscheidung getroffen werden, wann auf welchen Flurstücken welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.“
Und auf die Frage Nr. 344/XIX vom 08.05.2025 („Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o.a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?“) hat der Landrat mit Schreiben vom 03.07.2025 geantwortet:
“Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgerechten Schulbetriebs bis zum Abschluss der geplanten Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt unmittelbar von den Ergebnissen der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen ab. Erst wenn belastbare Aussagen zu Schülerzahlen, Raum- und Standortbedarfen sowie funktionalen Anforderungen vorliegen, können Übergangsmaßnahmen – wie etwa temporäre Raumnutzungen, Interimslösungen oder organisatorische Anpassungen – gezielt geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, den Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen durchgehend pädagogisch sinnvoll und organisatorisch tragfähig zu gestalten. Um den Schulbetrieb sowie die Sicherheit aller Beteiligten auch während der Übergangszeit weiterhin zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hildesheim und der Berufsfeuerwehr Hildesheim ein Maßnahmenkatalog beschlossen. Bei den darin enthaltenen Regelungen handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen, die der Verbesserung des vorbeugenden Schutzes dienen und sicherstellen sollen, dass bis zur Umsetzung der Hauptmaßnahme ein adäquates Schutzniveau aufrechterhalten bleibt.“
Leider wird nicht gesagt, wann der Maßnahmenkatalog mit welchen Regelungen „beschlossen“ wurde. Augenscheinlich sind die beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim der völlig irrigen Meinung, sie könnten als Geschäft der laufenden Verwaltung solche „Beschlüsse“ fassen und entscheiden, welche Brandschutzmaßnahmen an Schulen erforderlich sind oder nicht.
Nach der o.a. Antwort vom 03.07.2025 ist in keiner Weise absehbar, wann und wo weitreichende Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau