Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 05.05.2025

 Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, uns hinsichtlich der Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße die mit unserer Anfrage Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 gestellten Fragen auch für den Zeitraum bis vor 10 Jahren zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. An welchen o. a. Berufsbildenden Schulen, für die der Landkreis hinsichtlich des Brandschutzes verantwortlich ist, sind zur Beseitigung wann festgestellter Brandschutzmängel Maßnahmen erforderlich, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können?
  2. Welche Kosten werden dafür bei welchen Gebäuden (nach derzeitiger Schätzung) anfallen?
  3. Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden und welche Aufträge sind im Zusammenhang damit für welche Gebäude (zu Untersuchungen, Planungen, Ausführung usw.) wann sowie zu welchen Kosten erteilt worden?
  4. Zu welchen der o.a. Mängel hat das Rechnungsprüfungsamt wann und welche Stellungnahmen abgegeben?

Weiterhin bitten wir Sie, unsere Anfragen

Nr. 203/XIX vom 04.04.2024,

Nr. 227/XIX vom 03.06.2024 und

Nr. 314/XIX vom 07.02.2025

nunmehr unverzüglich im Sinne des § 56 NKomVG zu beantworten.

Begründung:

Es soll insgesamt klargestellt werden, ob und ggf. welche Bandschutzmängel an den Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße vorhanden sind, die bisher nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten.

Die Kosten für dringend erforderliche Bandschutzmaßnahmen sollten bis zu den Haushaltsberatungen hinreichend geklärt werden.

Aus unserer Sicht haben Sie folgende Fragen bisher nicht im Sinne des § 56 NKomVG beantwortet:

Anfragen Nr. 203/XIX und 227/XIX (Schulen in Trägerschaft des Landkreises):

  1. Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?

Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,

– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert

– wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?

Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?

  1. Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?

Anfrage Nr. 314/XIX (Alle Gebäude des Landkreises, auch Schulen):

  1. Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
  2. Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreise
    a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
    b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?
    Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
    Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
  1. In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?

Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?

  1. Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?
    4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?
    4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?
    4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
  1. Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 

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