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Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen
An die
Redaktionen
der Lokalzeitungen
Hildesheim, 10.05.2023
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim, der hinter verschlossenen Türen tagt, hat am 24.04.2023 folgenden Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion abgelehnt:
„Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.
Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.“
Damit wird der im Kreistag von Hildesheim lange herrschende parteiübergreifenden Konsens verlassen. Die CDU-Fraktion bedauert diese Entwicklung.
Die CDU-Kreistagsfraktion wird ihren Vorschlag nun am 29.06.2023 in der öffentlichen Kreistagssitzung zur Abstimmung stellen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten alle Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung möglichst einvernehmlich mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Die Verteilung, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und kann nicht weiterhin den Beamten überlassen werden. Es erscheint in keiner Weise sachgerecht, wie der Landrat mit Unterstützung von den Grünen und SPD vorgeht. Eine Zwangszuweisung durch Beamte ist der falsche Weg. „Ein Konfrontationskurs schürt nur Unfrieden,“ so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.
Derneburger Teichlandschaft
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 08.05.2023
Derneburger Teichlandschaft
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Derneburger Teichlandschaft“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich dafür aus, den Zustand der Derneburger Teichlandschaft wieder so herzustellen, wie er bei Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittleres Innerstetal mit Kanstein“… vom 15.09.2008 bestand, und dauerhaft zu erhalten.
Dazu wird der Landrat beauftragt,
- dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz ein Konzept vorzulegen,
- unverzüglich eine den heutigen Anforderungen genügende wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten, um insbesondere das Wasser des Mariensees in die Nette einleiten zu dürfen. Der Entwurf ist nach Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion handelt es sich bei den Derneburger Teichen um eine einmalig schützenswerte Landschaft, die aus guten Gründen unter Schutz gestellt worden ist. Es ist in keiner Weise hinzunehmen, dass der Wert dieses Gebietes für Mensch und Natur verfällt. Daher sind Maßnahmen zur Wiederherstellung und Pflege erforderlich und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Für die Bewirtschaftung der Teiche ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die den heutigen Anforderungen und dem Schutzgebiet entspricht (siehe u. a. VG Hannover hat mit Urteil vom 04.11.2020 – 12 A 8256/17).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dr. Thomas Bruns
Sprecher Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Flüchtlinge aus der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 04.05.2023
Flüchtlinge aus der Ukraine
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
nach welchem und von wem auf welcher rechtlichen Grundlage festgelegten Verteilungsschlüssel sind derzeit Flüchtlinge aus der Ukraine auf welche Gemeinden verteilt?
In welchem Verhältnis stehen die nach der vom Kreistag am 05.12.2023 beschlossenen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine anfallenden Kosten (der einzelnen Gemeinden) zum Verteilungsschüssel?
Nach welchem und von wem auf welcher rechtlichen Grundlage festgelegten Verteilungsschlüssel sind und werden Flüchtlinge, die nicht aus der Ukraine kommen, auf welche Gemeinden verteilt?
Begründung:
Auf unsere Anfragen weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und SGB II
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2023
Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug
nach dem AsylbLG und SGB II
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und dem SGB II“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.
Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.
Begründung:
Die Verteilung und Unterbringung der o. a. Personen sollte soweit wie möglich in einvernehmlichen Regelungen zwischen Landkreis und Gemeinden erfolgen, um eine sachgerechte Umsetzung des Integrations- und Teilhabekonzeptes zu erreichen. Dazu wird mit dem o. a. Beschlussvorschlag ein flexibles Instrumentarium vorgeschlagen. Dies wird auch dazu dienen, dass Diskussion wie derzeit in Algermissen vermieden werden können.
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Sanierung des Hauptbahnhofs in Hildesheim und Mobilitätszentrale
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2023
Sanierung des Hauptbahnhofs in Hildesheim und Mobilitätszentrale
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sanierung des Hauptbahnhofs in Hildesheim und Mobilitätszentrale“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und ggf. zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Erfassung und Pflege der Gewässer Dritter Ordnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2023
Erfassung und Pflege der Gewässer Dritter Ordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfassung und Pflege der Gewässer Dritter Ordnung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf den als Anhang beigefügten Antrag vom 10.08.2021 (672/XVIII) bzw. Beschlussvorschlag, dem der Kreisausschuss am 31.08.2021 zugestimmt hat.
Mit feundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle;OT Grasdorf
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2023
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf; Anfrage der Bürgerinitiative (BI) Grasdorf zur Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die o. a. BI hat Ihnen gegenüber Schäden an dem ca. 200 Jahr alten Sandsteingewölbeunterbau im Verlauf der Hildesheimer Straße in Grasdorf nachgewiesen. Zudem hat Sie die BI u. a. gefragt,
„ – warum wird der desolate Zustand des ca. 200 Jahr alten Sandsteingewölbeunterbaus, der als Durchfluss des Oberflächenwassers von der B444 über drei Kilometer bis zur Innerste unter der Hildesheimer Str. dient und durch den Schwerlastverkehr weiter gefährdet wird, bzw. der Zerstörung preisgegeben wird, nicht berücksichtigt? Begutachtungen zeigen bereits, dass aus dem Gewölbebau Steinquader herausgebrochen sind
– wann wurde der Gewölbedurchlass des Steinquaderbauwerks das letzte Mal auf seine Standsicherheit geprüft und ist bereits Gefahr in Verzug?“
Darauf haben Sie u. a. geantwortet:
„Seitens des Eigentümers des in Rede stehenden Gewölbeunterbaus liegen keine Anträge auf Verkehrsbeschränkungen vor. Für die Prüfung der Standsicherheit und ggf. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ist der Eigentümer des Durchlasses zuständig …
Evtl. Schäden an Gebäuden oder Bauwerken die nachweislich verkehrsbedingt auftreten, sind der Verkehrsbehörde nicht bekannt. Die Zuständigkeit bzw. das Feststellen von baulichen Schäden, die durch den Straßenverkehr entstanden sind, liegt beim Straßenbaulastträger. In diesem Fall wären konkrete Mängelanzeigen an die Kreisstraßenbauverwaltung des Landkreises zu richten.“
Wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist aufgrund a) welcher Vorschrift oder b) welchen sonstigen Rechts Eigentümer des in Rede stehenden Gewölbeunterbaus? Vom wem (bitte Anschrift angeben) sind Anträge auf Verkehrsbeschränkungen zu stellen?
- Trägt der in Rede stehende Gewölbeunterbau in Grasdorf die Hildesheimer Straße?
- Ist der in Rede stehende Gewölbeunterbau in Grasdorf für die Nutzung der Hildesheimer Straße erforderlich? Wer ist der Straßenbaulastträger, auf den Sie verweisen? Wer ist die Kreisstraßenbauverwaltung, auf die Sie verweisen?
- Wer ist a) nach welcher Vorschrift und b) nach welcher behördlichen Entscheidung c) seit wann und d) in welchem Umfang verpflichtet, den in Rede stehenden Gewölbeunterbau e) überhaupt und f) für die jetzige Nutzung zu erhalten? Welche Standsicherheit ist für den in Rede stehenden Gewölbeunterbau nach welchen Vorschriften a) erforderlich und b) durch wen gegenüber welcher Stelle wann und in welcher Form nachgewiesen worden und c) zukünftig wie oft nachzuweisen? Nach welcher Vorschrift und in welchem Verfahren kann der Eigentümer von dieser Verpflichtung von welcher Stelle (bitte Anschrift angeben) befreit werden?
- Wer hat aufgrund welcher Vorschrift mit welchen Mitteln festzustellen, welche Maßnahmen zur Beseitigung der von der BI festgestellten Schäden erforderlich sind? Wer ist die zuständige Überwachungsbehörde? Welche Stelle hat nach welcher Vorschrift zu entscheiden, ob die Untersuchungen und Feststellungen ausreichend sind?
- Welche Maßnahme, Gespräche oder Vereinbarungen haben Sie wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen gegenüber welchen Stellen (bitte Anschrift angeben) aufgrund der von der BI nachgewiesenen Schäden an dem ca. 200 Jahr alten Sandsteingewölbeunterbau getroffen?
- Von wem kann die Klassifizierung der Hildesheimer Straße geändert werden?
- Von wem und für wann ist ein Rückbau der jetzigen Ausbaustufe der B 6 in Grasdorf geplant? Welcher Zweck wird damit verfolgt und welche Kosten werden dafür anfallen?
- Welche Maßnahmen, Gespräche oder Vereinbarungen haben Sie wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen gegenüber welchen Stellen (bitte Anschrift angeben) zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 16.03.2023 (Antrag Nr. 265) getroffen? Welche Nachfragen, Stellungnahmen, Erklärungen von den zuvor genannten Stellen liegen Ihnen seit wann vor?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez, Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz