Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Antrag zur Tagesordnung für den Kreistag am 14.10.2021
und
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 zum Beratungspunkt Desdemona (Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung des Kreistages am 14.10.2021 aufzunehmen.
Zum Beratungspunkt „Desdemona“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 07.06.2021 beauftragt, den Sicherungs- und Sanierungsbeirat möglichst bis zum 12.10.2021 einzurichten.
Sie wird zudem beauftragt, für diesen Beirat umgehend die Stadt Alfeld und örtliche Bürgerinitiativen um Vorschläge zu bitten: insbesondere zur Teilnahme.
Begründung:
1. Der Kreisausschuss hat insbesondere aufgrund von Anträgen der Gruppe SPD-CDU folgende Beschlüsse gefasst:
Am 01.03.2021:
„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist. Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.“
Am 22.03.2021:
„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o- a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind. Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“
Am 07.06.2021:
„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage 1149/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die beschlossenen Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen zumindest auch an vier Stellen außerhalb der Altlast Desdemona in Abstimmung hinsichtlich von Ort, Art, Umfang, Dauer und Dokumentation der Untersuchungen mit der Stadt Alfeld und der Bürgerinitiative erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates gem. § 7 Nds. Bodenschutzgesetz vorzubereiten.
- Der Kreisausschuss hat sich alle vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vorbehalten, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind, und entschieden, dass in dem Verfahren eine formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben ist.
Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist die Umsetzung der o. a. Beschlüsse zu beschleunigen. Die Beteiligung soll über einen Sicherungs- und Sanierungsbeirat erfolgen. Dazu bestimmt § 7 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz ((NBodSchG):
„(1) 1Die zuständige Behörde kann für eine altlastenverdächtige Fläche oder für eine Altlast einen Beirat bilden, wenn wegen der Schwere der zu erwartenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der Vielzahl der Betroffenen oder der besonderen Bedeutung der Angelegenheit zu erwarten ist, dass hierdurch erforderlich werdende Maßnahmen der Sicherung oder Sanierung gefördert werden. Dem Beirat sollen angehören:
1. die jeweils zuständigen Fachbehörden,
2. die betroffenen Gemeinden,
3. die verantwortlichen Personen und
4. Personen, die die betroffenen Dritten vertreten.Die zuständige Behörde erlässt eine Geschäftsordnung des Beirats mit dessen Einvernehmen.
(2) 1Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, Bedenken und Anregungen schon im Vorfeld verfahrensmäßiger Beteiligung zu erörtern. 2.Die zuständige Behörde hat den Beirat laufend zu unterrichten und vor beabsichtigten Entscheidungen zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion