Disziplinarverfahren oder Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen in der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 20.05.2025


Disziplinarverfahren oder Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen in der Kreisverwaltung

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Der Kreisausschuss ist umfassend zu informieren über alle

  1. im Jahr 2024 festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 NDiszG ) oder eine Abmahnung bzw. Kündigung hätten begründen können,
  2. zu Nr. 1 wann getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen oder Untersuchungen und wann gewonnenen Erkenntnisse (§§ 4, 21 und 22 NDiszG),
  3. zu Nr. 2 erteilten Aufträge einschließlich der dafür angefallenen und anfallenden Kosten.

Die umfassende Information des Kreisausschusses ist erforderlich und geboten, damit er die Vorgänge beurteilen und über das weitere Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (§ 18 Abs. 1 Satz 2 NDiszG).

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

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