Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir haben Sie am 05.05.2025 gefragt, wer die Weisung an die Vertreter der Verwaltung erteilt hat, bei der Akteneinsicht am 08.04.2025 keine Fragen zu beantworten.

Wir bitten Sie nochmals um Beantwortung dieser Frage, die Sie bisher nicht beantwortet haben. Aus Ihrem Hinweis vom 20.05.2025 „Die Mitarbeiter wurden im Vorfeld von der Amtsleitung über das Wesen einer Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 S. 3 NKVG, in Abgrenzung zum Auskunftsrecht nach § 58 S. 2 NKomVG informiert“ ergibt sich in keiner Weise, dass die bei der Akteneinsicht anwesenden Personen die o. a. Frage nicht hätten beantworten dürfen. Und daraus folgt, dass die Beantwortung der Frage überhaupt nicht verboten wurde oder Sie uns lediglich nicht sagen wollen, wer ein derartiges Verbot ausgesprochen hat.

Im Übrigen erlauben wir uns den Hinweis, dass es einen § 58 S. 2 NKomVG und einen
§ 58 Abs. 4 S. 3 NKVG nicht gibt. Es fällt uns daher schwer zu glauben, dass Ihre Mitarbeiter von der „Amtsleitung“ ausreichend über die Abgrenzung der Rechte auf Akteneinsicht und Beantwortung von Anfragen informiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.