Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.10.2024

Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Erfassung, Unterhaltung und Pflege von Gewässern dritter Ordnung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welchen a) Kommunen und b) Unterhaltungsverbände sind an welchen Ufern welcher Gewässer dritter Ordnung unterhaltungspflichtig?
  2. Welche Gewässer dritter Ordnung sind in den vergangenen fünf Jahren wann a) teilweise und b) vollständig in ein Verzeichnis nach § 58 Absatz 1 Satz 2 NWG eingetragen worden?
  3. Für welche Flächen gem. § 58 Absatz 2 NWG ist in den vergangenen fünf Jahren angeordnet oder vereinbart worden, dass die Ufer mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden? Wo können welche Fördermittel für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bzw. die Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen an Ufern beantragt werden?
  4. Wo hat sich der Grundwasserspiegel in den vergangenen 20 Jahren wie und mit welchen Folgen verändert?

Mit freundlichen Grüßen

 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

278 – Antwort der Verwaltung

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