Herrn Landrat Hildesheim, den 14.02.2022
Bernd Lynack
im Hause
Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten zur Beurteilung der Kreisumlage“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage für die Haushalte ab 2023 sollen die wesentlichen Haushaltsdaten der Kommunen erfasst und aufbereitet werden, z.B. für einen Zeitraum auch der vergangenen 10 Jahre. Die Verwaltung wird gebeten, den Kreistagsgremien hierzu geeignete Vorschläge zu unterbreiten, ggfls. bietet sich eine Projektarbeit mit der Universität Hildesheim an. Soweit erforderlich, ist ein ausreichender Haushaltsansatz in den Haushalsplan 2022 aufzunehmen.
Begründung:
Die Kreisumlage ist unter Berücksichtigung der Finanzkraft einzelner Kommunen nach einer Ermessensentscheidung des Kreistages festzusetzen.
Für eine sachgerechte Ausübung des Ermessens sind insbesondere die wesentlichen Finanzdaten jeder einzelnen Stadt, Gemeinde und der Samtgemeinde zu erfassen und zu bewerten.
Bei der Bewertung sind nicht nur der jeweils aktuelle Stand, sondern auch (über einen ausreichenden Zeitraum) die bisherige und voraussichtliche Entwicklung zu berücksichtigen.
In diesem Sinne hat die Universität Hildesheim im Rahmen eines universitären Projektes geeignete Möglichkeiten aufgezeigt, relevante Daten digital zu erfassen und für eine Ermessensentscheidung aufzubereiten.
Einzelheiten sind in einer Präsentation unter folgendem Link dargestellt:
https://www.dropbox.com/sh/3k2f6xszvca7dot/AACIAs76PLBONSv1RCPepIWia?dl=0
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior Fraktionsvorsitzender