Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

 

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aus Sicht der Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim ist neben Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung auch die Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten für Familien von besonderer Bedeutung.

Nur durch die Sicherstellung dieser beiden Voraussetzungen ist eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Die Gruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim begrüßt jede Initiative und Maßnahme zur beitragsfreien Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem dritten Abschnitt des SGB VIII. Er ist der Auffassung, dass
  • die zur Erfüllung des Anspruchs anfallenden Kosten vollständig vom Bund/Land zu tragen sind und
  • die genannte Beitragsfreiheit möglichst bis zum nächsten Kindergartenjahr erreicht werden soll.
  1. Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.

-der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der Gesetzgebung sowie

-den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                 Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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