Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 04.05.2018
Ergänzende Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Ihre Antwort vom 27.04.2018
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
vielen Dank für die schnelle Antwort auf unsere Anfrage vom 26.04.2018.
Allerdings sind folgende Fragen unbeantwortet geblieben:
- Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
- Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
- Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte im Verhältnis zum möglichen Zuschuss sein?
Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.
Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.
In Ihrer Antwort vom 27.04.2018 führten Sie weiter aus, dass für die Auszahlung ein Gremienbeschluss erforderlich sei, der sich bereits in der Vorbereitung befände. Aufgrund der hohen Sensibilität der Thematik würden wir es sehr begrüßen, wenn wir diesen bereits im Vorfeld erhalten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. i.A. Bernhard Brinkmann gez. i.A. Dr. Bernhard Evers Arbeitskreissprecher Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion