Errichtung und Betrieb der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Errichtung und Betrieb der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Kosten sind beim Landkreis für die Errichtung und den Betrieb der o. a. Betriebskrippe seit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 16.03.2023 (Vorlage 377/XIX vom 01.02.2023) durch welche Leistungen der Verwaltung und welche Leistungen welcher Dritter in a) 2023, b) 2024 und c) 2025 angefallen?
  2. Welche Kosten werden für den Betrieb der Einrichtung im Jahr 2026 schätzungsweise anfallen und von wem in welcher Höhe in Euro und Prozent getragen?
  3. Wann, wie und für welche Leistungen sind vom zukünftigen Träger die Kosten nachzuweisen?
  4. Welche jährlichen Kosten für welche Leistungen wird der Landkreis zu tragen haben?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 

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