Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.01.2025

Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Entscheidungen darüber, ob und in welcher Höhe a) Ersatzzahlungen und b) ggf. in welcher Form Sicherheitsleistungen zu akzeptieren sind sowie welche Maßnahmen aus diesen Zahlungen finanziert werden sollen, sind keine Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne des
§ 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG.

Zudem sind Ihre Angaben über die Einnahmen und Ausgaben aus Ersatzzahlungen nicht nachvollziehbar.

Aufgrund Ihrer bisher rechtswidrigen Verfahrensweise im Umgang mit den Erträgen aus Ersatzzahlungen, ist zu beraten und zu entscheiden, wie zukünftig ein rechtmäßiges Verfahren gewährleistet werden soll, bei dem insbesondere die haushalts- und naturschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sowie die vorgeschriebenen Entscheidungskompetenzen des Kreistages und seiner Gremien beachtet werden.

Mit Schreiben vom 18.04.2024 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass Ersatzzahlungen nach
§ 13 BNatSchG für praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen sind (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58). Dieser Vorgabe genügt der Landkreis Hildesheim nicht. Nach Ihren Mitteilungen vom 15.07.2024 hat der Landkreis Hildesheim in der Zeit von 2006 bis 2024 für ca. 80 Projekte Ersatzzahlungen erhalten. In der Zeit von 2012 bis ca. Mitte 2024 wurden die Ersatzzahlungen aber nur für ca. 20 Maßnahmen genutzt – in einigen Jahren überhaupt nicht, obwohl genügend Mittel aus Ersatzzahlungen zur Verfügung standen, aber zum Großteil in den zweckgebundenen Rücklagen schlummerten: Nach Ihren Angaben betrug die zweckgebundene Rücklage laut Bilanz 2023 gut
9,1 Mio. €, davon zweckgebunden für Naturschutz gut 4,1 Mio. € (ein Anteil von gut 45 %).

Ferner haben Sie angegeben, aus Ersatzzahlungen im Jahr 2023 für Zwecke des Naturschutzes zwei Grundstücke zu einem Preis von a) 60.942 € und b) 466.109 € gekauft zu haben, obwohl dafür kein Haushaltsansatz gebildet worden war und Rechtsgeschäfte im Sinne des
§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 50.000 € übersteigt, gem. § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim der Beschlussfassung des Kreistages bedürfen.

Hinzu kommen Ihre völlig widersprüchlichen und nicht nachvollziehbaren Angaben darüber, in welcher Höhe Ersatzzahlungen wann in Anspruch genommen worden sind.

Zudem ist fraglich, ob die Verwendung der Ersatzzahlungen stets den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Zweckbindung und der Forderung entsprach, dass die Maßnahmen möglichst in dem jeweils betroffenen Naturraum erfolgen sollen (siehe dazu Guckelberger: in Bundesnaturschutzgesetz Kommentar, 2. Aufl., § 15 Rn 126).

Zukünftig sollten in einem automatisierten Verfahren insbesondere folgende Daten erfasst werden:

  • wann und aus welchen Gründen die Ersatzzahlung in welcher Höhe vom wem verlangt wurde und wann ist sie eingegangen,
  • wo und wann der Eingriff in Natur und Landschaft, für den die Ersatzzahlung zu leisten war, erfolgte und welche Maßnahme dafür wann und wo mit welchen finanziellen Mitteln getroffen worden sind,
  • welche Haushaltsmittel für welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen verwendet werden sollen, dem Grunde und der Höhe nach seit wann und für wann geplant sind (siehe Urteil VG Hannover vom 18.12.2023 – 12 A 4154/21),
  • welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen in einer bestimmten Höhe verwendet werden sollen, mittelfristig geplant und umsetzbar sind, sobald dafür Ersatzzahlungen eingesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

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