2022_03_02_Antwort _Fachkräftemangel am 14.03.22
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.03.2022
Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 23.02.2022 wurde berichtet, dass der Landkreis Hildesheim aufgrund des Fachkräftemangels in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Konsequenzen gezogen habe: „Mit eigenem Personal wird der Landkreis Hildesheim die Aufgaben der grundlegenden Sanierung und des Neubaus anteilig von der Landesbehörde ‚zurücknehmen‘“. Bisher hatte lt. Pressebericht der Landkreis sämtliche Aufgaben rund um die Kreisstraßen und zugehöriger Radwege und Brücken per Verwaltungsabkommen vollständig auf die Landesbehörde übertragen. Das umfasste Betrieb und Unterhaltung der Kreisstraßen, aber auch deren Aus- und Neubau.
Der Kreisverwaltung war demnach bisher lediglich die übergreifende Steuerung der Maßnahmen, die Entwicklung der Planungsziele sowie die Haushaltsverantwortung vorbehalten.
Bitte teilen Sie uns mit,
a)welches Organ des Landkreises aufgrund welcher Regelung oder Vorschrift über den Abschluss oder die Änderung von o.a. Verwaltungsabkommen zu entscheiden hat.
b)welche Änderungen am o.a. Abkommen vorgesehen sind oder bereits vorgenommen wurden.
c)welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben
d) wie sich die Änderungen auswirken werden
– auf die zeitliche Umsetzung von Vorhaben
– auf die Personalplanung (einschließlich Stellenplan).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende Ausschusses für Verkehrssicherheit