Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,16.08.2022

Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt „Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses, Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Alle Gebäude des Landkreises sind so schnell wie möglich mit PV-Anlagenauszustatten. Die Erfüllung dieser Aufgabe/Vorgabe soll möglichst durch ein geeignetes Unternehmen erfolgen. Für die entsprechende Ausschreibung ist unverzüglich ein Entwurf zu fertigen und dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
  2. Es ist  ist zu prüfen, inwieweit mit dem Ausbau der PV- Aufdachanlagen auf  landkreiseigenen Gebäude auch das Thema Wärmeversorgung über Luft-Wärmepumpen zu optimieren ist und den Anteil der fossilen Energieträger für die Wärmeerzeugung zu reduzieren und zu optimieren ist.
  3. Es ist anzustreben, den Anteil der im Landkreis Hildesheim erzeugten Mengean erneuerbarer Energien in den nächsten fünf Jahren entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben zu steigern und die natürlichen CO²-Speicher zu erhalten und auszubauen.Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag bis zu den Haushaltsberatungen den Entwurf für ein „Förderprogramm zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien im Landkreis Hildesheim“ und den Entwurf für ein „Förderprogramm für CO²-Speicher“ vorzulegen.
  4. Ergänzend zu den o. a. Förderprogrammen soll ab 2023 die Beschaffung vonsteckerfertigen PV-Balkonmodulen im privaten Bereich mit einem auf 5 Jahre angelegten Programm in Höhe von jährlich 1 Mio. € gefördert werden. Der Entwurf des Programms ist dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen. Alternativ ist die Klimaschutzagentur zu beauftragen, die Förderung durchzuführen.

Begründung:

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist neben den Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder entscheidend auch von der Leistungsfähigkeit der Genenemigungsbehörden bei der Bearbeitung von Anträgen abhängig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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