Freiwillige Leistungen/ Investitionen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.01.2024

 

Freiwillige Leistungen/ Investitionen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie hoch waren a) beim Landkreis Hildesheim, b) bei den kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2019 und im Jahr 2022 jeweils die Aufwendungen für die

  1. Hilfe zur Erziehung (Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis; gem. § 1 Nds. AG SGB VIII; §§ 27 – 41a SGB XII)und
  1. Hilfe zur Pflege (Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis gem. § 1 Abs. 2 Nds. AG SGB XII, § 61 ff. SGB XII)und
  1. Sicherstellung der Kindertagesbetreuung (Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis gem. § 1 Nds. AG SGB VIII, § 22- 26 SGB VIII, KiTaG)

c) gesamt und d) nach Abzug von Zuwendung, Zuschüssen und sonstigen Erträgen und wie hoch war daran jeweils der Anteil für Investition und freiwillige Leistungen?

Welche Zuwendungen wurden jeweils für die Punkte 1 bis 3 vom Land gezahlt und wie hoch war daran jeweils der Anteil für Investitionen?

Soweit einige Fragen innerhalb von drei Wochen nicht vollständig beantwortet werden können, so bitten wir um Mitteilung der Haushaltsansätze.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal,Digitalisierung
und Innere Dienste

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion

für Jugend, Soziales und Gesundheit

187 – Antwort

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