Geschwindigkeitsüberwachung vor Kindertagesstätten etc.

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wie in der vergangenen Woche berichtet wurde, plant das Land Niedersachsen ein Gesetz, wonach Kommunen auch an Bundesstraßen, die durch Ortschaften führen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzen dürfen. Voraussetzung ist, dass dort Einrichtungen angesiedelt sind, die eine hohe Frequentierung durch besonders gefährdete Personengruppen (Kinder, alte oder behinderte Menschen) aufweisen.
Die Gruppe CDU/FDP begrüßt die Intention des Gesetzentwurfs.
Zwar führt eine angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung nicht automatisch zu mehr Verkehrssicherheit, trotzdem sollte der Landkreis vorbereitet sein, entsprechende Maßnahmen zeitnah zu ergreifen. Daneben ist es im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz sinnvoll, eine stärkere mobile Überwachung des fließenden Verkehrs in der Nähe solcher Gefahrenpunkte durchzuführen.
Stationäre Geräte dagegen verlieren schnell an Wirksamkeit bei ortskundigen Personen.

Wir bitten Sie folgende Fragen zu beantworten:

1.In welchen Bereichen im Kreisgebiet sehen Sie konkreten Handlungsbedarf für Geschwindigkeitsbegrenzungen vor den o.g. Einrichtungen?
2. Wie sollen diese Begrenzungen zukünftig überwacht werden?
3. Ist beabsichtigt, die Vielzahl umstrittener stationärer Anlagen zu Gunsten einer effektiven mobilen Überwachung an erkannten echten Gefahrenpunkten zu reduzieren?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der CDU-Fraktion

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