Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.10.2025
Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne;
Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen;
Controlling
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu den o. a. Themen bitten wir Sie um Beantwortung verschiedener Fragen:
- Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne
Die Vorgaben des NRettDG und der BedarfVO-RettD werden in einer Reihe von Ortschaften des Landkreises nicht eingehalten. Dies ist ein Verstoß gegen den flächendeckenden Sicherstellungsauftrag gem. § 2 NRettDG, der bereits seit Jahren hingenommen wird und vom Landrat sowie der Kreistagsmehrheit von SPD und Grünen sogar bestritten worden ist. Dies ist der Lan-desregierung, die für die Durchsetzung der o. a. Rechtsvorschriften zuständig und verantwort-lich sind, bekannt. Bisher ist jedoch nichts unternommen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Stattdessen verweisen sie auf den ungenügenden Rettungsdienstbedarfsplanes für die Zeit ab Mitte 2026.
Die Menschen, die in den Orten in einen Notfall (§ 2 NRettDG) geraten, in denen ein Rettungs-wagen von der zuständigen Rettungswache nicht innerhalb der o. a. 15 Minuten eintreffen kann, sind also weiterhin einer höheren Lebensgefahr ausgesetzt, als die Menschen, die in einem sol-chen Notfall in 15 Minuten von einem Rettungswagen erreicht werden können. Dieser Verstoß gegen das Gesetz kann nicht weiterhin hingenommen werden.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:
Mit welchen Maßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern gegen diesen Gesetzesverstoß vorgehen?
- Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen
Der Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen hat für das Jahr 2024 um Beachtung der als Anlagen beigefügten Hinweise für die „Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen (KBQA)“ gebeten.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Sind die nach den o. a. Hinweisen zu erhebenden Daten auch für die Stadt und den Landkreis Hildesheim erhoben und der RUN GmbH zugeleitet worden? Wenn ja, welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten?
- Controlling
Unter Hinweis auf den rechtswidrigen Beschluss des Kreisausschusses vom 16.06.2025 über die Interimsvergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis Mitte 2026 und den Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 zum Controlling bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Waren auch in der Vergangenheit Beschlüsse für die Interimsvergabe des Rettungsdienstes rechtswidrig? Wenn ja, welche?
Für den Zeitraum a) der vergangenen 24 Monate und b) seit dem o. a. Beschluss zum Controlling bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde lediglich ein falsches Rettungsmittel alarmiert und eingesetzt? Wie war in diesen Fällen die Eintreffzeit?
Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde bei KTW/NKTW Einsätzen ein RTW/NEF nachgefordert? Um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung erfolgte die Nachforderung und um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung traf der RTW am Notfallort ein?
Wie viel Zeit ist in welchen Orten zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW in den Fällen verstrichen, in denen zunächst nur eine NKTW, aber dann eine RTW oder Notarzt angefordert wurde?
In welchen Orten wurde die Eintreffzeit wie oft und aus welchen Gründen um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten überschritten?
Welche Folgen hatten die Überschreitungen der Eintreffzeiten bei welchen Rettungsmitteln um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten?
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf das NRettDG und die BedarfVO-RettD und auf die Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025, dass der Sicherstellungsauftrag nach § 2 NRettDG nur erfüllt wird, wenn von der jeweiligen Rettungsdienststation im Notfall jeder an einer öffentlichen Straße gelegenen Stelle grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten durch ein geeignetes Rettungsmittel tatsächlich erreicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
