Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Haus

Hildesheim, den 14 .02.2020

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Förderbeträge an freie Träger für Anträge aus 2018 sind entsprechend dem Beschluss des Kreistages 6.12.2018 (TOP 8) in Verbindung mit dem Beschluss des Kreistages vom 27.6.2019 (TOP 15) wie für Gemeinden aufzustocken.

Begründung:

Der Kreistag hat am 6.12.2018 (TOP 8) beschlossen:

„Die neuen Zuschussregelungen für den Bau von Tageseinrichtungen sollen ab 01.01.2019 gelten sowie rückwirkend für alle Anträge, die seit dem 01.01.2018 nach den bisherigen Grundsätzen gestellt wurden, wenn sich hieraus eine höhere Zuwendung als nach der bisherigen Regelung ergeben sollte.“

Am 27.06.2019 hat der Kreistag (TOP 15) die neuen „Grundsätzen des Landkreises über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen.

Hierzu hat die Verwaltung in ihrer Vorlage 667/XVIII – 1- vom 27.11.2019 angegeben:

„Diese Regelung gilt nur für politische Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung aufgrund der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung“ (KiTa-Vertrag) erfüllen. Anträge von freien Trägern, die in 2018 gestellt wurden oder über die der Jugendhilfeausschuss in 2018 nach den bisher geltenden Fördergrundsätzen entschieden hat, sind von dieser Regelung ausgenommen. Lediglich für die Kommunen werden die Zuwendungen für die in 2018 gestellten oder bereits beschlossenen Anträge aufgestockt. Demzufolge gelten für die im Jahr 2018 gestellten Anträge der freien Träger die Fördergrundsätze vom 24.09.2001.“

Entsprechend dieser Auffassung hat die Verwaltung u. a. Zuwendungsvorschläge für 12 Anträge von freien Trägern vorgeschlagen.

Auf Vorschlag der Gruppe SPD-CDU hat der JHA diesen Vorschlägen am 10.12.2019 zugestimmt:

  1. a) mit der Bitte um erneute Prüfung und
  2. b) der Ankündigung eines Antrages der Gruppe SPD-CDU für den Kreistag, wenn die Verwaltung bei ihrer Auffassung bleiben sollte, dass der JHA keine Aufstockung für freie Träger vornehmem dürfe.

Im Gegensatz zur Meinung der Verwaltung vertritt die Gruppe SPD-CDU unter Hinweis auf den Beschluss vom 06.12.2018 weiterhin die Auffassung, dass die Aufstockung für alle Antragsberechtigten (Gemeinden und freie Träger) zu erfolgen hat. Ansonsten würden die Gemeinden benachteiligt, in denen freie Träger neue Einrichtungen geschaffen oder beantragt haben und z. B. Betriebskosten den Gemeinden in Rechnung stellen. Eine solche Benachteiligung war und ist nicht Sinn und Zweck der neuen Fördergrundsätze. Diese sind zwar nur mit den Gemeinden vereinbart, daraus ergibt sich aber nicht, dass freie Träger nicht gefördert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Klaus Bruer                                                 gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

 

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