Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.10.2023
Haushalt 2024
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hat sich die Finanzkraft in den einzelnen Gemeinden, der Samtgemeinde und den Städten des Landkreises Hildesheim seit 2020 hinsichtlich Erträge, Aufwendungen, Schlüsselzuweisungen, Aufwendungen für die Kinderbetreuung und Kreisumlage entwickelt?
1.1 Wie hoch waren beim Landkreis und in den einzelnen Gemeinden, der Samtgemeinde und den Städten des Landkreises Hildesheim seit 2020 die Ausgaben zur Erfüllung von Aufgaben
a) nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG (eigene Aufgaben Gemeinden)
b) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG (Aufgaben für Mitgliedsgemeinden)
c) nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG (eigene Aufgaben Landkreis)
d) nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG (zugewiesene Aufgaben im eigenen Wirkungskreis)
e) nach § 6 NKomVG (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis)
jeweils insgesamt in Euro und in Prozent von den Gesamtaufwendungen gem. Gesamtergebnishaushalt?
1.2. Wie hoch waren beim Landkreis und in den einzelnen Gemeinden, der Samtgemeinde und
den Städten seit 2020 die Ausgaben für freiwillige Leistungen bei der Erfüllung von
Aufgaben
a) nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG (eigene Aufgaben Gemeinden)
b) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG (Aufgaben für Mitgliedsgemeinden)
c) nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG (eigene Aufgaben Landkreis)
d) nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG (zugewiesene Aufgaben im eigenen Wirkungskreis alle
Kommunen)
e) nach § 6 NKomVG (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis)
jeweils insgesamt in Euro und in Prozent von den Gesamtaufwendungen gem. Gesamtergebnishaushalt?
- Wie hoch waren beim Landkreis Hildesheim die Haushaltsausgabenreste in den einzelnen Haushaltsjahren seit 2017? Wie hoch schätzten Sie die Haushaltsausgabereste für 2023?
- Wie hoch war beim Landkreis Hildesheim in den Jahren von 2017 bis 2022 die Differenz bei den Schlüsselzuweisungen zwischen dem Ansatz und dem Ergebnis?
- Wie wird nach derzeitigen Informationen beim Landkreis Hildesheim der Jahresabschluss für 2023 sein?
- Der Haushaltsbegleitbeschluss vom 10.12.2020 enthält zu den Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis folgende Vorgabe:
„VI. Zusätzlich zu I., II., III., IV. und V. ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).“
Mit welchen Ergebnissen ist dieser Beschluss umgesetzt worden? Auf unsere bisherigen Anfragen dazu weisen wir hin.5.1 Wie hoch waren im Jahr 2020, 2021, 2022 und voraussichtlich 2023 bei welchen Ämtern die Aufwendungen für freiwillige Leistungen bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis? Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die einzelnen Aufwendungen verursacht? Wann und von wem wurden die einzelnen Aufwendungen beschlossen?5.2 Welche konkreten Maßnahmen bei den freiwilligen Leistungen zur Erfüllung von Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis wurden im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bei welchen Ämtern gestrichen oder abgebaut und dadurch jeweils in welcher Höhe gemindert?
- Aufgrund der Anfrage 214/XVIII vom 31.03.2021 haben Sie uns zu den Zuwendungen für die Kinderbetreuung a) des Landkreises und b) der Gemeinden, der Samtgemeinde und der Städte mitgeteilt: Die IST-Zahlungen des Landkreises 2017 bis 2020 und die Rechnungsergebnisse der einzelnen Kommunen 2017 bis 2021.Wie hoch waren diese Kosten für die Kindertagesbetreuung des Landkreises und der einzelnen Gemeinden, der Samtgemeinde und der Städte in den einzelnen Jahren seit 2021?
Für die Kinderbetreuung erhalten die Gemeinden, die Samtgemeinde und die Städte vom Landkreis einen sehr unterschiedlich hohen Prozentsatz an der von ihnen gezahlten Kreisumlage als Zuschuss zurück. Aus welchen Gründen ist dieser Prozentsatz sehr unterschiedlich?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste