Katastrophenschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Katastrophenschutz

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Investitionen sind wann erforderlich, um den Runderlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz vom 10.05.2023 umzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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