Kita- Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.12.2024

Kita- Vertrag

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist vorgesehen, den Betrieb von Kindertagesstätten zukünftig auszuschreiben?
  2. Sollen für die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, die Kreisumlage einheitlich und unabhängig davon gesenkt werden, dass
  • einem Prozent Kreisumlage in jeder Gemeinde ein unterschiedlich hoher Betrag in Euro gegenübersteht
  • in den einzelnen Kindertagesstätten z. T. erhebliche Unterschiede hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals bestehen?

3. Wer ist – ausgenommen Algermissen – a) Eigentümer und b) aufgrund welcher und bis wann gültigen Verträge Betreiber welcher einzelnen Kindertagestätten im Landkreis Hildesheim?

4. Welche Anforderungen müssen die Kindertagesstätten in den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, mindestens erfüllen hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?

5. Welche einzelnen Standards bei der Kinderbetreuung wollen Sie in welcher Kindertagesstätte und welcher Gemeinde abbauen insbesondere hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?

6. Wann und in welcher Form haben die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, gegenüber dem Landkreis nachzuweisen

  • die von ihnen erbrachten Leistungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals
  • die für den Betrieb der einzelnen Kindertagesstätten angefallenen Kosten?

6.1 Welche Vorgaben erhalten die o. a. Gemeinden für die Ermittlung der zuvor genannten Kosten, damit gegenüber dem Landkreis eine einheitliche und nachvollziehbare Kostenermittlung gewährleistet ist?

7. Wann und in welcher Form hat der Landkreis gegenüber den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnen, die vom Landkreis oder im Auftrage des Landkreises erbrachten Leistungen in welchen Einrichtungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals nachvollziehbar nachzuweisen?

7.1 Sollen für die Ermittlung dieser Kosten die geleichen Vorgaben wie in o. a. Nr. 6.1 gelten?

8. In welchen Gemeinden müssen für die Kinderbetreuung aus welchen Gründen zusätzliche Plätze geschaffen werden?

9. In welchen Gemeinden gibt es für die Kinderbetreuung welche Wartelisten?

10. Wie viele Plätze für die Kinderbetreuung gibt es pro Einwohner in welchen Gemeinden für die Altersgruppe a) die Krippenkinder, b) die Kindergartenkinder und c) Hortkinder?

  1. Welche Kosten sind in den vergangenen drei Jahren in welcher Gemeinde für welche Kinderbetreuung angefallen und in welcher Höhe und zu welchem Anteil von wem (Land, Landkreis, Gemeinde, Eltern und Träger) übernommen worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

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