Kreistagswahl 2016; Anfrage gem. § 18 GO

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i. A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

  

Anfrage gem. § 18 GO;
Kreistagswahl 2016

 

                                                                                                           Hildesheim,18.06.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

eine sachgerechte Vorbereitung auf die nächste Kreistagswahl ist nur möglich, wenn zeitgerecht über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entschieden wird. Hierzu wurden im Vermerk OE 910 vom 03.12.2014 verschiedene Möglichkeiten dargestellt. Nun soll gem. § 3 Gebietsänderungsvertrag (Entwurf) der Landesgesetzgeber regeln, dass die Aufgaben der Vertretung bzw. des Kreistages (Berufung der Wahlleitung, Einteilung der Wahlbereiche) ein Gremium aus Mitgliedern des Kreistages wahrnehmen soll.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Hat die Kreisverwaltungen mit der Landesregierung bereits Gespräche darüber geführt, wem die hier in Rede stehenden Aufgaben der Vertretungen übertragen werden sollen?

Bis wann soll der Gesetzgeber die angestrebte Regelung erlassen haben und bis wann sollen die beauftragten Personen ihre Entscheidungen über die Wahlbereiche getroffen haben?

Welche Verbindlichkeit sollen die Darstellungen in dem o. a. Vermerk für die beauftragten Personen haben?

Welche Möglichkeiten bestehen, die Entscheidungen der beauftragten Personen anzufechten?

 Mit freundlichen Grüßen                                           .
gez. Friedhelm Prior                                                
Sprecher für Gesundheit,                                        
Krankenhäuser, Soziales
und Demographie
der CDU-Kreistagsfraktion

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