Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 12.09.2017
Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
nach einem gemeinschaftlichen Antrag von SPD, CDU, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE UNABHÄNGIGEN und FDP vom 14.06.2016 hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 16.06.2016 der Verwaltung einen umfangreichen Auftrag zur Darstellung der Situation und zur Gestaltung im Bereich der Kindertagespflege erteilt.
Die Verwaltung hat zu diesem Auftrag zuletzt zusammenfassend im Jugendhilfeausschuss am 01. Juni 2017 informiert. Insofern wird auf die Vorlage 120 / XVII, auf die hierzu im Jugendhilfeausschuss gegebenen Erläuterungen und den der Vorlage beigefügten „Datenbericht über den Bestand der Kindertagespflege und die Auslastung von Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege“ Bezug genommen.
Nach Analyse dieser und vieler weiterer Informationen zur aktuellen Situation verfestigen sich für die Gruppe SPD / CDU des Kreistages einige wesentliche Erkenntnisse:
- Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wächst seit einigen Jahren an. Dieser Anstieg wird auch in den nächsten Jahren anhalten.
- Um die zunehmenden Nachfragen von Eltern auf bedarfsgerechte Betreuung rechtskonform erfüllen zu können, ist im Landkreis Hildesheim ein kontinuierlicher Ausbau der Kinderbetreuungsplätze erforderlich. Das gilt für alle Formen der Betreuung und somit auch für die Kindertagespflege.
- Die Leistungen, die die Tagespflegepersonen bisher für die von ihnen betreuten Kinder erhalten, sind nicht hinreichend, um ein ausreichendes und kontinuierliches Angebot zu dieser Betreuungsform zu sichern. Schon seit langem wird immer wieder von Tagespflegepersonen berichtet, dass die Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um die an sich geschätzte Tätigkeit langfristig auszuüben. Aufgrund der unzureichenden Bedingungen und mangelnder Auskömmlichkeit geben viele Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit nach relativ kurzer Zeit wieder auf.
Um dem zu begegnen plant zum Beispiel die Stadt Hildesheim, die einen sehr hohen Bedarfsanstieg an Kinderbetreuungsplätzen zu verzeichnen hat, ein zusätzliches Maßnahmenpaket. Hierdurch soll die Attraktivität und Kontinuität im Bereich der Kindertagespflege gesteigert werden.
Die bisherigen Leistungen für Kindertagespflegepersonen:
- 4,30 € Geldleistung je Kind und Stunde (seit 01.01.2017)
- Dynamisierung der Geldleistung (aktuell jährlich 10 Cent plus)
- Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung
- Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung
- Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung
und Pflegeversicherung sollen hiernach ergänzt werden durch: - Hälftige Erstattung einer angemessenen Krankentagegeldversicherung
- Pauschale für Vor- und Nachbereitungszeiten: zwei Stunden je Kind und Monat
Ferner sind einmalige Leistungen vorgesehen:
8. Rückzahlung der Kursgebühren (nach Aufnahme der Tagespflege) für die erforderlichen
Qualifizierungsmaßnahmen vor Einstieg in die Tätigkeit
9. Pauschale für die Ausstattung zu Beginn der Tätigkeit: 100 € je Kind
10. Mietzuschuss bei Anmietung von Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung):
30 % angemessener Kaltmiete für sechs Monate
Die Gruppe SPD / CDU begrüßt diese Planungen der Stadt Hildesheim und sieht sie als sinnvoll und erforderlich an, um die Attraktivität und Kontinuität der Kindertagespflege zu steigern. Daneben wird eine Erhöhung der Geldleistung als dringlich und erforderlich angesehen.
Die Gruppe SPD / CDU stelle daher folgenden Antrag:
Das Thema Kindertagespflege wird auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages gesetzt.
Beschlussvorschlag:
- Die Geldleistungen werden von 4,30 € auf 5,00 € je Kind und Stunde erhöht.
- Die Geldleistungen werden jährlich dynamisiert, wobei die Regelung zur Anwendung kommt, die
für Zuwendungen und Zuschüsse im Budget 20 gelten. - Die Aufwendungen für eine angemessene Krankentagegeldversicherung werden zur Hälfte erstattet.
- Für Vor- und Nachbereitungszeiten erfolgt eine pauschale Geldleistung für zwei Stunden je
Kind und Monat.
Ferner erhalten Kindertagespflegepersonen als einmalige Leistungen:
- Rückzahlung der Kursgebühren (nach Aufnahme der Tagespflege) für die erforderlichen
Qualifizierungsmaßnahmen vor Einstieg in die Tätigkeit. - Eine Pauschale für die Ausstattung zu Beginn der Tätigkeit (100 € je Kind).
- Einen Mietzuschuss bei Anmietung von Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung):
30 % angemessener Kaltmiete für sechs Monate.
- Dieser Antrag ist den Kommunen zur Stellungnahme zuzusenden. Auf Anforderung ist er auch den Tagesmüttern oder deren Vertreterinnen und Vertretern zur Verfügung zu stellen und ihnen damit Gelegenheit zu geben, vor der Beschlussfassung im Kreistag Anregungen und Bedenken vorzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion