Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.04.2025

Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie hinsichtlich der Notfalleinsätze für das Jahr 2023 und 2024 um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Notfalleinsätze gab es in welchem Rettungsdienstbezirk des Landkreises?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk a) vom Rettungswagen und b) Notarztwagen überschritten?

    Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk überschritten:

     

1.1 um bis zu 5 Minuten,

1.2 um bis zu 10 Minuten,

1.3 um bis zu 15 Minuten,

1.4 um mehr als 15 Minuten?

Um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit von 15 Minuten maximal vom Rettungswagen und Notarztwagen überschritten?

Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen drei Jahren verändert?

2. Welche Aufzeichnungen gibt es derzeit seit wann und zukünftig ab wann darüber, welche Folgen die jeweilige Überschreitung der Eintreffzeit a) des Rettungswagens und b) des Notarztwagens für den Notfallpatienten hatte?

3. In wie viel Prozent der o. a. Notfalleinsätze betrug die Zeit zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle und der Aufnahme in einem Krankenhaus

3.1 bis zu 20 Minuten,

3.2 bis zu 30 Minuten,

3.3 bis zu 40 Minuten,

3.4 bis zu 50 Minuten,

3.3 bis zu 60 Minuten?

Wie viele Minuten betrug die o.a. Zeit maximal?

Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen zwei Jahren verändert?

4. Wie und bis wann müssen die o. a. Mängel durch welche Maßnahmen beseitigt werden?

5. Wann und in welcher Form

  • haben Sie die Landesregierung über die mangelhafte Situation im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim informiert?
  • haben Sie welche Vorgaben der Landesregierung zur Beseitigung der o. a. Mängel erhalten?

6. Wer haftet für Schäden, die insbesondere im Einzelfall durch den erkannten nicht bedarfsgerechten Rettungsdienst verursacht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

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