PAK-Belastung der A7 bei Bockenem; Abgabe von Bodenaushub an private Dritte

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                       Hildesheim, 12.02.2016

 

PAK-Belastung der A 7 bei Bockenem;
Anfrage gem. § 18 GO unter Bezug auf den Antrag der Gruppe CDU/FDP vom 17.2.2015 sowie die Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.2.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

aufgrund eines aktuellen Fernsehberichts vom 8.2.2016 im NDR („Hallo Niedersachsen“) bitte ich um Informationen zu einigen weiterhin bzw. neue erklärungsbedürftigen Sachverhalten. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von belastetem Bodenaushub an private Dritte.

Zu einer professionellen Vorbereitung von großen Bauprojekten gehört es, regelmäßig im Vorfeld alle Umstände für eine ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten umfassend zu planen und genau darzustellen. Hierbei werden auch alle beteiligten Stellen und Behörden beigezogen.

Ich bitte daher um Auskunft, welche wesentlichen, umweltrelevanten Randbedingungen der Landkreis Hildesheim in die Ausschreibung eingebracht hatte, insbesondere:

  1. Welche Anregungen und Bedenken hat der Landkreis als Untere Bodenschutzbehörde (UBB) unter Berücksichtigung der in Schichtprofilen dargestellten Teersandhorizonte in das Planfeststellungsverfahren (PFV) eingebracht?
  2. Wurden diese sicherheitsrelevanten Maßgaben in den Planfeststellungsbeschluss (PFB) übernommen? Falls nein, warum nicht?
  3. Wie sollten die teerhaltigen Materialien umweltgerecht gefördert und weiter verwendet werden? Wie und wohin sollten die überschüssigen belasteten Materialien entsorgt werden?
  4. Von wann datiert das erforderliche Entsorgungskonzept der NLStBV für den Teersand?
  5. Welche Erkenntnisse lagen der UBB vor Ausschreibung zu der Frage vor, ob und in welchem Umfang eine flächenhafte Erfassung einer Vorbelastung des Mittelstreifens und der Böschungen durch austretendes kontaminiertes Oberflächenwasser vorgenommen wurde?
  6. Hat die UBB vor der Ausschreibung der Bauarbeiten sicherheitsspezifische Bedingungen verändert? Wenn ja, was wurde ergänzend zum PFB mit der Landesbehörde (NLStBV) vereinbart?
  7. Aufgrund welcher Aktivitäten konnten die Baufirmen lange Zeit davon ausgehen, dass ihre Arbeitsweise Akzeptanz fand?
  8. Wann hat die UBB von sich aus erstmals geprüft, wie ihre Auflagen in der praktischen Ausführung beachtet werden? Welche Konsequenzen hat die UBB daraus gezogen?
  9. Nach der aufgetreten Umweltproblematik sollten im gesamten Streckenabschnitt Probenahmen für den Mittelstreifen und die Böschungen umfassend ausgewertet werden.
    a) In welchen Grenzen (Min/ Max) liegen die PAK-Gehalte (mg/ kg Material)?
       b) Wie hoch ist der Mittelwert?
       c) Ab welchem Grenzwert ist eine Versiegelung oder eine Beseitigung notwendig?
  10. Wann wurden die beiden eingesetzten Büros Dr. Moll und AWIA nach NBodSUVO zugelassen?
  11. Welche Aufgaben hat die UBB nach dem NBodSchG von sich aus aktiv anzugehen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                        
gez. Ralf-M. Lehne                                                                   
Sprecher für Kreisentwicklung, Wirtschaft                               
und Bau der Gruppe CDU/FDP

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