Paul-Feindt-Stiftung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 06.12.2021

 

Paul-Feindt-Stiftung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen, den Beratungspunkt „Paul-Fendt-Stiftung“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 von der Tagesordnung zu nehmen.

Begründung:

Die Angelegenheit ist nicht beschlussreif, weil dazu keine öffentliche Beratung in den Fachausschüssen erfolgt ist.

Mielke schreibt in seinem Kommentar zu § 85 NKomVG unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71, 72 und 76 NKomVG und die entsprechenden Aufgaben des HVB:

„In Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss nur mit Empfehlungen vorbereitend für die Vertretung tätig wird …, muss der HVB die zuständigen Ausschüsse beteiligen …, sofern die Vertretung nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.

Wo der Hauptausschuss selbst abschließend entscheide, soll der HVB die Ausschüsse der Vertretung beteiligen … Das nicht zu tun, ist nur in besonders gelagerten Fällen zulässig, z.B. bei großer Eilbedürftigkeit oder besonderer Vertraulichkeit einer Angelegenheit.“

Bei der Beteiligung der Ausschüsse ist der HVB an die Geschäftsordnung des Landkreises gebunden, die in § 25 Abs. 2 verlangt, dass die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sind.

Der Kreisausschuss hat die hier in Rede stehende Angelegenheit in die Ausschüsse zu verweisen, weil die Angelegenheit in den Fachausschüssen bisher nur nicht öffentlich behandelt worden ist. Das allgemeine Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie und hier konkret § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages verlangen eine öffentliche Behandlung.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen auch des Kommunalrechts, in den nicht eingegriffen werden darf. Die Einhaltung ist unverzichtbar (OVG Lüneburg vom 22.10.1986). Insbesondere gemessen daran sind keine Gründe erkennbar oder von der Verwaltung vorgetragen worden, die einer öffentlichen Beratung der o. a. Angelegenheit in den Fachausschüssen entgegenstehen.

Zudem ist grundsätzlich anzumerken: Wer das Öffentlichkeitsprinzip in den Fachausschüssen untergräbt, der entwertet die Ausschussarbeit der Abgeordneten, der stellt den Sinn und Zweck der Ausschussarbeit insgesamt infrage, der beseitigt die öffentliche Auseinandersetzung von Abgeordneten über widerstreitende Interessen und damit einen Wesensgehalt unserer Demokratie.

Mit freundlichem Gruß

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion

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