Planungen zu den berufsbildenden Schulen

008 – Antwort der Verwaltung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

Planungen zu den berufsbildenden Schulen
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Thema „Planungen zu den berufsbildenden Schulen“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Stellen sind in den vergangen vier Jahren wann und in welcher Form an den Planungen für die berufsbildenden Schulen beteiligt worden?

Welche Stellen haben wann und welche konkreten Vorschläge in die Verfahren eingebracht? Wie werden die einzelnen Vorschläge von der Verwaltung beurteilt?

Welche Kosten sind für die o. a. Planungen a) insgesamt und b) durch die Beteiligungen von

Berater/Planern für welche Leistungen angefallen?

Welche Grundstücke stehen für welche Vorhaben aufgrund welcher rechtlichen Grundlage

a) bereits sicher zur Verfügung oder b) können aus Sicht der Verwaltung in die Planung einbezogen werden?

Welche Kosten sind für die weiteren Planungen in welchen Zeitfenstern

a) insgesamt und b) für welche einzelnen Schulen zu erwarten und haushaltsrechtlich einzuplanen?

Welche Aufträge sind derzeit von wem aufgrund welcher Beschlüsse für die o. a. Planungen
mit welcher Verbindlichkeit, für welchen Zeitraum und welchen Kosten erteilt?

Welche weiteren Planungsaufträge sind für die o. a. Planungen und Vorhaben erforderlich?

Welche Gespräche sind mit welchem Ergebnis wann und vom wem mit der Stadt Hildesheim geführt worden hinsichtlich der Frage, ob in der Stadt Hildesheim Grundstücke für die o. a. Planungen bzw. berufsbildenden Schulen zur Verfügung stehen?

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
CDU-Kreistagsfraktion

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