Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.06.2025
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026
(§ 24 Abs.4 SGB III/GaFöG/Nds. AG SGB VIII/NKiTaG)
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Jugendhilfeausschusses sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer hat aufgrund welcher Vorschriften den o. a. Rechtsanspruch zu erfüllen: ab wann für welche Kinder (Altersgruppen) in welchen Einrichtungen? Wer hat bei Nichterfüllung ggf. Schadensersatz zu zahlen?
- Wer entscheidet über die Höhe von Elternbeiträgen?
- Wer hat aufgrund welcher Vorschrift darüber zu entscheiden, in welchen Einrichtungen (Schule oder Hort) der Rechtsanspruch erfüllt wird?
- In welchen Gemeinden sind für die Umsetzung des o. a. Rechtsanspruches welche Baumaßnahmen (einschl. der für Mensen und Aufenthaltsräume) erforderlich und bis wann abzuschließen, um den o. a. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen zu können?
- Wer ist dafür zuständig, die Baumaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu finanzieren?
- Wie hoch werden die o. a. Baukosten nach Ihrer Schätzung in welchen Gemeinden in welchen der nächsten drei Jahre anfallen? Nach welcher Vorschrift sind sie zu welchem Anteil von wem zu tragen?
- In welchen Gemeinden ist für die Umsetzung des o. a. Rechtsanspruches bis wann und welches zusätzliche Personal (mit welcher Qualifikation) erforderlich? Wer ist dafür hinsichtlich Planung, Einstellung und Bezahlung zuständig? Wie hoch werden nach Ihrer Schätzung in welchen Gemeinden die o. a. Personalkosten in welchen der nächsten drei Jahre sein? Nach welcher Vorschrift sind sie zu welchem Anteil von wem zu tragen?
- Welche Fördermittel des Landes sind derzeit zur Umsetzung des o. a. Rechtsanspruches vorgesehen?
Begründung:
Es ist auch hinsichtlich der kommenden Haushaltsberatungen zu klären, wie der o. a. Rechtsanspruch erfüllt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe