Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III/GaFöG/Nds. AG SGB VIII/NKiTaG)

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie wird die Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 01.01.2026 in welcher Gemeinde aufgrund welcher Regelung oder Vereinbarung gewährleistet?

Welche Kosten fallen dafür in welcher Gemeinde an und von wem werden diese Kosten in welcher Höhe oder zu welchem Anteil getragen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

441 – Antwort

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