Rettungsdienst – Einsatzdaten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2026

Rettungsdienst – Einsatzdaten

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu den Einsatzdaten im Rettungsdienst bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Vorbemerkung:

„In der Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) – bei der Landesregierung am 23.09.2025 eingegangen – zum Rettungsdienst-bedarfsplan im Landkreis Hildesheim hat Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD) namens der Landesregierung u. a. geantwortet: „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“
Hier bestehen zumindest Zweifel, ob diese Antwort der Wahrheit entspricht.

Zu dieser unbegründeten Behauptung haben wir Sie am 15.10.2025 gefragt:

„Wie oft und in wie viel Prozent der Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren der Rettungsdienst bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind? Wie wurde dies von wem aufgrund welcher Tatsachen und wann nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert? Wann und in welcher Form ist dies dem Landkreis berichtet worden?“

Da Sie die Frage nicht beantwortet hatten, haben wir Sie am 18.11.2025 nochmals gefragt:

„Wann und wie ist dies im Landkreis Hildesheim von wem aufgrund welcher Daten und für welchen Zeitraum festgestellt worden? In wie vielen Fällen war dies im Landkreis Hildesheim in den vergangenen zwei Jahren der Fall?“

Dazu haben Sie am 16.12.2025 wie folgt geantwortet:

„Die Feststellung wurde auf der Grundlage der Standardisierten Notrufabfrage (SNA) und der Zuteilungsmatrix Landesausschuss Rettungsdienst durchgeführt und im Einsatzleitsystems dokumentiert. Der Landkreis wird regelmäßig über einen statistischen Monatsbericht informiert. Im Jahr 2024 waren 11.852 Fälle (38,82%) und im Jahr 2023 12.051 Fälle (39,71%) keine Einsätze der Notfallrettung.“

Zuvor, am 17.11.2025, hatten Sie auf unsere Anfrage 443/XIX vom 29.10.2025 geantwortet:

a) „In Fällen, in denen ein NKTW einen RTW und/oder NEF nachgefordert werden, werden keine separaten Aufzeichnungen angefertigt. Erfolgt die Nachforderung per Funk oder über Rufnummern 112/19222 wird dies aufgezeichnet. Wird eine Nachforderung über eine Amtsleitung durchgeführt erfolgt keine gesonderte Dokumentation…“

b) Zu der Frage:
„Wie und von wem werden die o.a. Tonaufzeichnungen in den Fällen ausgewertet, in denen bei einem Notruf als erstes Rettungsmittel nur ein NKTW alarmiert, aber ein RTW oder NEF nach-gefordert wird (insbesondere zu den Gründen der Erstalarmierung, der Eintreffzeiten der einzelnen Rettungsmittel, den Folgen für die Patienten usw.)?“

haben Sie am geantwortet:

„…Im Rahmen des Qualitätsmanagements in der IRLS Hildesheim erfolgt eine Auswertung von ca. 3% aller Notrufe, die in der IRLS Hildesheim eingehen (Vorgabe des LARD Niedersachsen). Neben allen Reanimationen erfolgt die weitere Auswahl der ausgewerteten Notrufe nach dem Zufallsprinzip. Die Gründe der Erstalarmierung sind bei allen Einsätzen anhand der SNA dokumentiert.“

  1. Aufgrund Ihrer ungenügenden Antworten bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
    1. Um welche Fälle handelt es sich, von denen im Jahr 2024 11.852 (38,82 %) und im Jahr 2023 12.051 (39,71 %) keine Einsätze der Notfallrettung waren?
    1.1. Wie viele Anrufe sind a) in 2025, b) 2024 und c) in 2023 bei der gemeinsamen Rettungsleistelle über den Notruf 112 eingegangen? Auf welche Ereignisse beziehen sich die o. a. 12.051 bzw. 11.852 Fälle?
    1.2 Wie viele Fälle wurden a) in 2023, b) in 2024 und c) in 2025
    d) als Einsätze der Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    e) als Einsätze des Notfalltransports im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    f) als Einsätze von Notfallrettung und Notfalltransport dokumentierte?

Liegt der Bewertung und Einstufung dieser Fälle die Auffassung zugrunde, dass ein Fall der Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG auch in den Fällen vorliegt, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist oder auch dann vorliegt, wenn eine abgeschlossene Behandlung vor Ort erfolgt?

1.3 In wie vielen Fällen wurde a) in 2023, b) 2024 und c) 2025 von Anrufern nach Auffassung der Disponenten in der gemeinsamen Rettungsleitstelle ein Fall der Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs. 2 1 NRettDG gemeldet?

In wie vielen dieser Fälle wurden von den Disponenten
d) als erstes Rettungsmittel ein Rettungswagen (RTW) alarmiert
e) aus welchen Gründen kein RTW alarmiert
f) ein Notfallkrankenwagen (NKTW) alarmiert, weil kein RTW zur Verfügung stand
g) ein Krankentransportwagen (KTW) alarmiert, weil kein RTW und kein NKTW zur Verfügung standen
h) ein Notarztwagen (NEF) alarmiert?

Wie viele dieser Fälle wurden von wem
a) aufgrund der Tonaufzeichnungen
b) welcher anderen Daten
c) dem medizinischen Befund vom Ereignisort
d) dem medizinischen Befund des Krankenhaues

wie hinsichtlich der Frage überprüft, ob es gerechtfertigt war, dass der Disponent aufgrund der Angaben des Notrufers von einem Fall im Sinne § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG ausgegangen ist? Wie wurde das Überprüfungsergebnis dokumentiert?

1.4 In wie vielen Fällen wurde a) in 2023, b) 2024 und c) 2015 von Anrufern nach Auffassung der Disponenten in der gemeinsamen Rettungsleitstelle ein Fall des Notfalltransports im Sinne des § 2 Abs. 2 2 NRettDG gemeldet?

In wie vielen dieser Fälle wurden von den Disponenten
a) als erstes Rettungsmittel ein NKTW alarmiert
b) ein RTW alarmiert, weil kein NKTW zur Verfügung stand
c) ein KTW alarmiert, weil kein NKTW und kein RTW zur Verfügung standen
d) ein NEF – Notarztwagen nachalarmiert?

Wie viele dieser Fälle wurden von wem
e) aufgrund der Tonaufzeichnungen
f) welcher anderen Daten
g) dem medizinischen Befund vom Ereignisort
h) dem medizinischen Befund des Krankenhaues

wie hinsichtlich der Frage überprüft, ob es gerechtfertigt war, dass der Disponent aufgrund der Angaben des Notrufers von einem Fall im Sinne § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG ausgegangen ist? Wie wurde das Überprüfungsergebnis dokumentiert?

1.5 In wie vielen Fällen wurde in den einzelnen Jahren seit 2020 die erste Einstufung eines Einsatzes von Notfallrettung zu Notfalltransport oder von Notfalltransport zu Notfallrettung aus welchem Grund geändert und dies wie und von wem in welcher Datenbank dokumentiert?

2. Im Bereich welcher Rettungswachen wurden bei einem Notruf in den einzelnen Jahren seit 2020 wie viele Einsätze durchgeführt

a) mit einem RTW als erstem alarmierten Rettungsmittel
b) mit einen NKTW als erstem alarmierten Rettungsmittel
c) mit einem NKTW als erstem und RTW als zweitem Rettungsmittel
d) mit einem KTW als erstem alarmierten Rettungsmittel
e) mit einem KTW als erstem und RTW oder NKTW als zweitem Rettungsmittel?

3. In wie vielen Fällen wurde in den einzelnen Jahren seit 2020 ein RTW
a) für einen Intensivtransport
b) für einen qualifizierten Krankentransport
eingesetzt und in wie vielen dieser Fälle war der Einsatz eines RTW nicht erforderlich?

4. In wie vielen Fällen ist in den einzelnen Jahren seit 2020 a) von einem Arzt oder b) welchen anderen Personen (mit welcher Qualifikation) am Einsatzort abweichen von der Beurteilung des Disponenten in der Einsatzzentrale beurteilt worden, ob ein Fall der Notfallrettung oder eines Notfalltransports vorlag?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.