Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.09.2025
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
hinsichtlich des Rettungsdienstes bitten wir Sie ergänzend zu unseren bisherigen Anfragen, uns unverzüglich eine Kopie folgender Vereinbarungen und der dazu gefassten Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses zuzusenden:
- der Leitstellenvereinbarung mit der Stadt Hildesheim
- der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Stadt Hildesheim
- der Vereinbarungen über rettungsdienstliche Versorgung mit der Region Hannover, den Landkreisen Holzminden, Nordheim und Peine sowie der Stadt Hildesheim
- der Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. Statistiken zu den Hilfsfristen des Instituts für Notfallmedizin (siehe Anlage zur Anfrage 403/XIX vom 29.07.2025) der letzten acht Jahre, um die Entwicklung nachvollziehen zu können.
Zudem bitten wir Sie, uns unverzüglich folgende Fragen zu beantworten:
- Wie oft und aus jeweils welchem Grund sind im Jahr 2024 welche Rettungsmittel a) aus der Region Hannover, b) aus dem Landkreisen Holzminden, c) aus dem Landkreis Nordheim und c) aus dem Landkreis Peine wo im Landkreis Hildesheim eingesetzt worden?
Wo und um wie viel Minuten wurde bei welchem dieser Einsätze die Eintreffzeit bzw. Hilfsfrist von 15 Minuten überschritten?
Wo und in welcher Entfernung zum Landkreis Hildesheim befinden sich die Rettungswachen der o. a. Nachbarkommunen?
2. Wann hat der Landkreis die einzelnen Monatsberichte (siehe oben) der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin für die vergangenen fünf Monate und der Jahre 2023, 2024 und 2025 erhalten?
3. Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?
4. Wann und nach welchen Kriterien wird von wem entschieden, ob ein „echter Notfall“ vorliegt?
5. Seit wann und aufgrund welcher Entscheidung gibt es die Alarmierungsart R0 und wie wird diese erfasst und dokumentiert?
6. Seit wann ist eine Verschlechterung der Eintreffzeiten bzw. eine deutliche Überschreitung der Hilfsfrist von 15 Minuten festzustellen?
- In welchen Fällen hatte die Überschreitung der Hilfsfrist schwere gesundheitliche Schäden oder den Tod des Patienten zur Folge?
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie es ablehnen, uns die von uns erbetenen Unterlagen zuzusenden. Wir werden dann eine Akteneinsicht beantragen.
Begründung:
Insbesondere unsere Anfragen Nr. 302/XIX vom 03.07.2025 und Nr. 403/XIX vom 29.07.2025 haben Sie bisher nur ungenügend beantwortet. Für die weiteren Beratungen sind die o. a. Unterlagen und Antworten zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
429 – Antwort
429 – Anlage Antwort – 2003 Vereinbarung LK Northeim
429 – Anlage Antwort – 2010 2016 Vereinbarung LK Peine
429 – Anlage Antwort – 2011 Veinbarung LK HOL Delligsen
429 – Anlage Antwort – 2016-08-01 Vereinbarung Region Hannover – Algermissen