Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, den 08.09.2021
Richtlinie Biotopvernetzung- Beschlussfassung über die offenen Förderanträge
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
den Beschlussvorschlag vom 12.08.2021 zur Vorlage 1199/XVIII ziehen wir zurück. Zum Beratungspunkt „Richtlinie Biotopvernetzung – Beschlussfassung über die offenen Förderanträge“ in der Sitzung des Umweltausschusses am 09.09.2021 übersenden wir zur Vorlage 1211/XVIII folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird hinsichtlich der Nrn. 2., 5., 6. und 8. zugestimmt, soweit die Förderung nicht bereits zugesagt ist. Die Nrn. 1., 3. 4. und 7 werden wie folgt gefasst:
Zu 1.: Der beantragten Förderung wir nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller konkret mitzuteilen, aus welchen Gründen die jeweiligen Maßnahmen nicht zulässig und somit nicht förderfähig sind.
Zu 7.: Die Entscheidung über die beantragte Förderung wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, um die Bedenken der Verwaltung auszuräumen.
Zu Nrn. 3. und 4.: Der beantragte Zuschuss wird dem Grunde nach bewilligt mit der Maßgabe, dass ein abschließender Bewilligungsbescheid auch hinsichtlich der Höhe erst erfolgt, wenn die in der Richtlinie geforderten Unterlagen mit Lageplan und Maßnahmenbeschreibung vollständig vorliegen.
Die Verwaltung wendet die Handhabungsregeln zum Kreistagsbeschluss wie folgt an:
Soweit ein Antrag unter Ausnutzung der in Nr. 6 enthaltenen Öffnungsklauseln den Fördergegenstand nur in allgemeiner Form beschreibt, so dass die abschließende sachliche Prüfung noch nicht erfolgen kann und/oder die Förderung nur dem Grunde nach beantragt wird, soll die Verwaltung gem. positivem Beschluss des Kreisausschusses einen vorläufigen Förderbescheid erteilen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender