Rückforderung der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim gezahlten Kosten für die Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.02.2026

Rückforderung der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim gezahlten Kosten für die Schülerbeförderung nach § 1 i. V. m. § 2 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler

 Bezug:

  1. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 409/XIX vom 04.08.2025 und Ihre Antwort dazu vom 02.09.2025
  2. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 428/XIX vom 09.09.2025 und Ihre Antwort dazu vom 27.11.2025

 Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit der o.a. Anfrage 428/XIX hatten wir Sie gefragt:

I. „4.4 Wie hoch ist der Schaden für den Landkreis Hildesheim, dass der Stadt Hildesheim die von ihr getragenen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern a) vor dem 01.07.2011 und b) nach dem 01.07.2011 erstattet worden sind, die nach § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung hatten?“

II. „5. Wer in der Kreisverwaltung hat davon gewusst, dass der Landkreis Hildesheim der Stadt Hildesheim die von ihr getragenen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern erstattet hat, die nach § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung hatten?“

Auf die o. a. Fragen haben Sie wie folgt geantwortet:

Zu I.: „Vor dem 01.07.2011 hat die Stadt Hildesheim gemäß den Regelungen des Einkreisungsvertrages vom 20.02.1974 die Schülerbeförderung für die SuS aus ihrem Gebiet auf eigene Kosten durchgeführt.
Ob dem Landkreis Hildesheim aus der Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim im Rahmen der Schülerbeförderung ein Schaden entstanden ist und auf welche Summe sich ein potentieller Schaden beziffert, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.“

Zu II.: „Die aktiven Mitarbeitenden des Landkreises Hildesheim hatten keine Kenntnis von der Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim im Rahmen der Schülerbeförderung“ (Antwort zu Frage 5.).
„Lediglich dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises (RPA) hat die Stadt Hildesheim Prüfrechte hinsichtlich der im Finanzvertrag getroffenen Regelungen und den diesen zugrunde liegenden Daten eingeräumt. Eine Prüfung der Abrechnungen mit der Stadt Hildesheim bezüglich der Schülerbeförderung erfolgte seitens des RPA in den letzten Jahren nicht“ (Antwort zu Frage 4.2).

Unsere Anfragen vom 04.08.2025 und 09.09.2025 haben Sie nur ungenügend beantwortet. Daher bitten wir Sie, uns innerhalb der nächsten 14 Tage eine vollständige und wahrheitsgemäße Antwort zuzusenden.

Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann und von wem sind bisher mit welchen Ergebnissen welche Prüfungen zur Ermittlung des für den Landkreis Hildesheim entstandenen Schadens durchgeführt worden, die aufgrund der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung für nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler geleistet worden sind?

Wann und in welcher Form haben Sie von der Stadt Hildesheim eine Erstattung der o.a. Kosten gefordert?

Hat die Stadt Hildesheim eine Erstattung der o.a. Kosten abgelehnt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 

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