Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 14.10.2021

 Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021

Sehr geehrter Herr Landrat,

den Beratungspunkt „Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ für die Sitzung des Kreistages vom 14.10.2021 ziehen wir zurück und beantragen zugleich, ihn in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

1.Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung ist unverhältnismäßig und unbegründet.

Die Gruppe SPD-CDU hat am 23.09.2021 beantragt, den Beratungspunkt „Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Kreistages am 14.10.2021 aufzunehmen. Auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 07.10.2021 hat der Finanzausschuss am 07.10.2021 und der Kreisausschuss am 11.10.2021 ausdrücklich auf die zu berücksichtigende Einwohnerzahl hingewiesen, die im Landkreis ca. 270.000 und z.B. in der Stadt Hildesheim ca. 100.000 beträgt.

Die pauschale Übernahme der Höchstbeträge wird dem Antrag der Gruppe SPD-CDU in keiner Weise gerecht. Zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Höchstbetrag gelangt man selbst dann nicht, wenn man auf den rechnerischen Anstieg der Aufwandsentschädigung pro Einwohner abstellen würde.

2.In der o.a. Vorlage der Verwaltung heißt es: „Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 14.10.2021 ist nicht möglich, da der Satzungsentwurf noch nicht durch den Kreisausschuss vorbereitet wurde. …  Eine inhaltliche Befassung des Entwurfes hat damit nicht stattgefunden.“

Diese nicht ausreichend begründete Darstellung begegnet Bedenken und wirft die grundsätzliche Frage auf, wer darüber entscheidet, ob eine Sache im Kreisausschuss nicht vorbereitet und folglich im Kreistag nicht beschlossen werden kann. Diese Frage wird bei Gelegenheit zu klären sein. Das Gesetz sagt dazu nichts.

3.Um eine zweifelsfrei rechtssichere Entscheidung über die Satzungsänderung treffen zu können, ist eine erneute Behandlung des Themas im Kreisausschuss erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                 gez. Friedhelm Prior
stv.Fraktionsvorsitzender der                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                         CDU-Kreistagsfraktion

 

 

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