Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim
Die Mehrheitsgruppe im Kreistag von SPD und CDU hat in ihrer Gruppenvereinbarung das Ziel einer Fahrtkostenfreiheit für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II. vereinbart. Demnach sollen nach Möglichkeit künftig auch die Schüler ab Klasse 11 in den Genuss kostenfreier Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel zur Bewältigung des täglichen Schulweges erhalten. In den vergangen Wochen sind diverse Presseberichterstattungen und Positionierungen anderer Stellen diesbezüglich erfolgt. Dabei wurden erste Ideen, wie die Anhebung der Beförderungsgrenze als Kompensation der zusätzlichen Kosten der Fahrkarten im Sekundärbereich II kritisiert. Eine solche Entscheidung ist bis dato nicht erfolgt, vielmehr befindet sich die Kreispolitik zur Zeit am Anfang eines ergebnisoffenen Abwägungsprozesses. Die vorgenannte Idee stellt dabei nur eine von verschiedensten Handlungsoptionen dar. Die Fraktionsspitzen von SPD und CDU, Klaus Bruer und Friedhelm Prior betonen, zunächst müssen wir eine umfassende Sachverhaltsergründung vornehmen. Dabei werden auch weitere Ideen zur möglichen Umgestaltung erörtert und bewertet werden.
So besteht ebenso die Möglichkeit, unterschiedliche Beförderungsgrenzen für Sommer und Winter zu definieren oder lediglich zusätzlich für die Schüler des Sek. II, einen Kostenzuschuss zu gewähren. Einigkeit besteht schon jetzt in dem Grundgedanken, dass das Land Niedersachsen hier gefordert ist und eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten in der Elternschaft sicherstellen muss. Landesseitig müssen die erforderlichen Mittel für eine uneingeschränkte kostenfreie Schülerbeförderung bereitgestellt werden. Wer jetzt an Bildung spart, beeinträchtigt nachhaltig die Qualifizierung von dringend erforderlichen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Zunächst wird die Kreisverwaltung mit einer ausführlichen Sachverhaltsdarstellung beauftragt und im Folgenden ist unter Beteiligung der Vertreter der Kreiselternschaft eine interfraktionelle Vorbereitung einer möglichen Beschlussfassung vorgesehen. Eine konkrete Aussage zu der künftigen Ausgestaltung der hiesigen Schülerbeförderungssatzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.