Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.08.2025

Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim

Bezug:

  1. Vorlage 1162/XVI vom 05.10.2011 „Finanzvertrag mit der Stadt Hildesheim“ zur Kreistagssitzung am 23.06.2011
  2. Vorlage 868/XIX „Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, 5. Fortschreibung“ zur Kreistagssitzung am 20.03.2025
  3. Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim –Schülerbeförderung (SBS)-

Anlage:
Antwort des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim vom 14.07.2025 auf die Anfrage des Ratsherrn Dirk Bettels vom 02.07.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach Kreistagsbeschluss vom 10.10.2011 und dem Finanzvertrag zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim aus 2011 hat die Stadt Hildesheim die Verwaltung der Schülerbeförderung gem. der o. a. Schülerbeförderungssatzung ab 01.07.2011 bei Zusage der Kostenübernahme durch den Landkreis Hildesheim übernommen.

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.03.2025 zur Vorlage 868/XIX und der 5. Fortschreibung des o. a. Finanzvertrages werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 die o. a. Aufgaben der Schülerbeförderung wieder vom Landkreis Hildesheim übernommen.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann hat der Landkreis Hildesheim der Stadt Hildesheim die Kosten für welche Schülerbeförderung nach § 1 i. V. m. § 2 der o. a. Satzung
    a) für die anspruchsberechtigten und
    b) nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler
    in welchen einzelnen Jahren und insgesamt in welcher Höhe erstattet?
  2. Wie hoch waren die Schülerbeförderungskosten in Hildesheim für die nach § 1 i. V. m. § 2 der o. a. Satzung Anspruchsberechtigten in den fünf Jahren vor 2011, die ab dem Schuljahr 2025/2026 wieder vom Landkreis Hildesheim zu tragen sind?
  3. Ich welcher Höhe waren die Kosten der Schülerbeförderung hinsichtlich Haushaltsansatz (Plan) und Ergebnis für 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in den Haushaltsplänen veranschlagt/ausgewiesen?
  4. In welcher Höhe in Euro und Prozent sind die Kosten der Schülerbeförderung nach der o. a. Übertragung auf die Stadt Hildesheim in 2011, 2012 und 2013 aus welchen Gründen gesunken oder gestiegen?
  5. Für wie viele Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Schülerbeförderung hatten, hat die Stadt Hildesheim in 2024 die Schülerbeförderungskosten übernommen und wie hoch waren diese Kosten pro Person?

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen (u. a. dem Pressebericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 10.07.2025, einem Instagram-Post des Landrates vom 05.08.2025, Antwort des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim vom 14.07.2025 auf die Anfrage des Ratsherrn Dirk Bettels vom 02.07.2025) hat die Stadt Hildesheim *die Kosten für die Schülerbeförderung* auch für die Schülerinnen und Schüler übernommen und vom Landkreis erstattet bekommen, deren Schulweg in Sinne des § 2 der o.a. Satzung geringer als 2 km war oder ist. Bei einem Schulweg von weniger als 2 km im Sinne von § 2 der o.a. Satzung bestand und besteht jedoch kreisweit keinen Anspruch auf Schülerbeförderung. Danach hatte die Stadt Hildesheim keinen Anspruch und die Kreisverwaltung kein Recht auf Erstattung der o. a. Kosten.

In keiner Vorlage der Kreisverwaltung zum o. a. Finanzvertrag und auch im Finanzvertrag selbst findet sich ein Hinweis darauf, dass der Landkreis der Stadt Hildesheim Kosten für die Schülerbeförderung von Schülerinnen und Schüler zu erstatten hat, die nach § 1 i. V. m. § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben und für die der Landkreis selbst vor der Aufgabenübertragung auf die Stadt Hildesheim im gesamten Kreisgebiet keine Kosten übernommen hat.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Landrat zusammen mit der Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne bisher alle Anträge der CDU-Kreistagsfraktion abgelehnt hat, die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung zu streichen. Auch daraus ergibt sich, dass es der Kreistag stets abgelehnt hat, den Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 1 i. V. m. § 2 der o.a. Satzung auszudehnen und dass mit dem Finanzvertrag von 2011 in keiner Weise beabsichtigt oder vom Landkreis zugesagt worden ist, die Kosten für die Schülerbeförderung für die nach § 1 i. V. m. § 2 der o. a. Satzung nicht Anspruchsberechtigten in der Stadt Hildesheim zu übernehmen, aber nicht für die im übrigen Kreisgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

2025_08_04_Anfrage Schülerbeförderung im LK_Anlage 

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