Schulentwicklung an der IGS Bad Salzdetfurth

Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Anfrage gem. § 18 GO;
Schulentwicklung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth                                         

                                                              Hildesheim, d. 30.01.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die IGS Bad Salzdetfurth hat mit Stand 22.09.2014 folgende Schülerzahlen:
Jahrgang 5: 117, Jahrgang 6: 123, Jahrgang 7: 135, Jahrgang 8: 171,
Jahrgang 9: 164 und Jahrgang 10: 150 Schülerinnen und Schüler.

Im Schulentwicklungsplan vom Dezember 2014 sieht die Prognose für die 5. Klassen wie folgt aus:

 

Schuljahr 2015/2016: 128, Schuljahr 2016/2017: 118, Schuljahr 2017/2018: 122,Schuljahr 2018/2019: 111 und Schuljahr 2019/2020:123 Schülerinnen und Schüler.
Die Verordnung für die Schulorganisation vom 17.02.2011 geht für die Gesamtschule im Sekundarbereich II von 18 Schülerinnen und Schülern je Lerngruppe aus.

Die Verwaltung des Landkreises Hildesheim prognostiziert im Schulentwicklungsplan für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth drei Lerngruppen je Jahrgang, woraus sich eine Schülerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang ergibt.

 

Notwendige Bedingung für das Erreichen dieser Schülerzahl ist das Erlangen der Qualifikation des „Erweiterten Sekundarabschluss I“. Diese Voraussetzung mag nach den vorliegenden Schülerzahlen für drei Jahre gesichert sein, für die nachfolgenden Jahre sind diese Voraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth nicht gesichert.

 

Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Für wie viele Schülerinnen und Schüler kann prognostisch nach den Halbjahreszeugnissen in den Jahrgängen 9 und 10 eine Aussage
    über das Erlangen des „Erweiterten Sekundarabschluss I“ getroffen
    werden?

     Wie viele Schülerinnen und Schüler werden mit großer Wahrscheinlichkeit
     in den 11. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe eintreten?

 

  1. Mit wie vielen Schülerinnen und Schülern anderer Schulen, die in die Sekundarstufe II der IGS Bad Salzdetfurth wechseln möchten, kalkuliert die Verwaltung?

 

  1. Welche Planungen hat die Verwaltung erarbeitet, um nach der „Verordnung für die Schulorganisation“ den Sekundarbereich II bei weniger als drei Lerngruppen je Schuljahrgang fortzuführen, um durch eine pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 Abs. 1 und 2 NSchG) ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot zu gewährleisten?)

Mit freundlichem Gruß
gez. Reinhard Weddig
Kreistagsabgeordneter der
Gruppe CDU/FDP

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