Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 02.07.2020

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.07.2020 und des Kreistages am 09.07.2020 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1.Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS) wegen deren Einnahmeeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie finanziell unterstützt wird, insbesondere um eine Insolvenz abzuwenden und die VHS auf Dauer zu erhalten.

Hierzu werden für Sofortmaßnahmen 250.000 € für den Zeitraum bis zur nächsten Kreistagsitzung am 8. Oktober 2020 zur Verfügung gestellt, über deren Freigabe nach Vorbereitung durch den Finanzausschuss der Kreisausschuss entscheiden soll.

2. Der Landrat wird gebeten, die VHS zu bitten, gegenüber dem Landkreis umgehend insbesondere

–  ihre aktuelle Finanzlage und Finanzplanung bis Ende 2021 darzustellen,

–  ab 30.06.2020 monatlich einen Finanzbericht vorlegen, aus dem sich nach jeweils
aktuellem Stand die Liquidität, die Abweichungen zum Wirtschaftsplan sowie
perspektivische Erwartungen der nächsten zwei Monate ergeben,

–  verschiedene Maßnahmen zur kurz-, mittel und langfristigen Verminderung von
Ausgaben und deren jeweiligen kurz-, mittel und langfristigen Auswirkungen zu beschreiben,

– verschiedene Maßnahmen, um kurz-, mittel und langfristigen  Einnahmen zu erzielen
und deren jeweiligen kurz-, mittel und langfristigen Auswirkungen zu beschreiben,

3. Der Landrat wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu berichten:  -welche Zuwendungen/Zuschüsse die VHS für welche konkreten Zwecke in welchen  Zeiträumen für geboten hält,
-welche Zuwendungen/Zuschüsse der VHS nach seiner Auffassung in welcher Form und in welchen Zeiträumen gegeben werden sollten.

4. Der Kreistag bittet, die Stadt Hildesheim die VHS in gleicher Höhe wie der Landkreis direkt oder über den Verein Volkshochschule e.V. zu unterstützen und dazu kurzfristig, aber spätestens bis Ende September 2020 die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

5. Zur Untersuchung der Aufgabenstruktur und Organisation, mit dem Ziel, die VHS wirtschaftlich und zukunftsfähig aufzustellen, wird die Landkreis Hildesheim Holding gGmbH gebeten, unter Einbeziehung von Stadtverwaltung, Volkshochschule e.V und VHS sowie ggf. externer Begleitung ein entsprechendes Konzept bis zum 31.10.2020 erstellen.

6. Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung alle erforderlichen Unterlagen und Beschlussvorschläge vorzulegen, die zur Gründung und zum Betrieb einer Kreisvolkshochschule Hildesheim ab dem 01.01.2021 erforderlich sind.

7. Die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Landkreis Hildesheim Holding gGmbH werden beauftragt,
–  nach Vorgaben des Kreisausschusses der VHS unabhängig von der Vereinbarung zur
Finanzierung der VHS zusätzliche Mittel zur Fortsetzung des Betriebes an den
vorhandenen Standorten zur Verfügung zu stellen,
–  einer neuen Vereinbarung zur Finanzierung der VHS nur nach Vorgaben des
Kreisausschusses zuzustimmen,
– auf eine Übernahme aller Anteile der VHS hinzuwirken.

Bei den einzelnen Maßnahmen sind die Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen zu berücksichtigen.

Begründung:

Die VHS hat in einer Präsentation „Situation der VHS-Hildesheim in Zeiten der Corona-Pandemie“ (Stand: April 2020) die sich für sie aus der Corona-Pandemie ergeben finanziellen Folgen dargestellt. Trotz Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten und Nutzung von Überschüssen aus der Vergangenheit würde eine erhebliche Deckungslücke verbleiben. Daher bittet die VHS um zusätzliche Unterstützung. Dieser Bitte soll mit dem o. a. Beschluss entsprochen werden, um die Fortsetzung der Erwachsenenbildung im Kreis- und Stadtgebiet Hildesheim zu sichern. Dies gilt besonders für den zweiten Bildungsweg, der berufliche Perspektiven eröffnet und damit Entlastungen der Sozialsysteme bewirkt. Wenn sich auch die Stadt Hildesheim an der Unterstützung beteiligt, werden die zur Verfügung gestellten Mittel nur zum Teil benötigt. Welche Hilfen wie schnell und in welcher Form tatsächlich erforderlich und zweckmäßig sind, muss kurzfristig geprüft werden. Die Hilfe des Landkreises könnte z. B. aus dem Kreishaus direkt erfolgen oder aus der Landkreis Hildesheim-Holding GmbH als Gesellschafterin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                  gez. Friedhelm Prior                          
Fraktionsvorsitzender                      Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                      CDU-Kreistagfraktion

 

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