Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Überörtliche Prüfung der administrativ-organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung nach den §§ 5a bis 11 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.08.2022 (Nds. GVBl. S. 504) beim Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zur Vorlage 803/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 21.11.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2024 und zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.
Ferner bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 27.07.2024 (siehe Prüfungsmitteilung vom 28.10.2024) zuzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Der Landrat (der Hauptverwaltungsbeamte) wird beauftragt, dem Kreistag innerhalb von zwei Monaten zu den einzelnen im o. a. Prüfbericht für die Jahre 2019 bis 2023 aufgezeigten bzw. angesprochen Mängel und Defizite eine Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen zu deren Beseitigung vorzulegen.
Der Hauptverwaltungsbeamte hat unverzüglich die erforderlichen Katastrophenschutzübungen zu planen, zu terminieren und dem Kreisausschuss anzugeben.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim
- hat gem. Prüfbericht vollständig nur fünf von acht der zur Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 5 bis 11 NKatSG getroffen
- führte gem. Prüfbericht keine umfassende und aktuelle Übersicht zur KRITIS
- bildete gem. Prüfbericht zwar einen Katastrophenschutzstab, der personell so ausgestattet war, dass er grundsätzlich in vier Einsatzschichten arbeiten konnte, jedoch bisher nicht regelmäßig in voller Besetzung übte
- stellte gem. Prüfbericht externe Notfallpläne auf, aber er erprobte sie in den vergangenen fünf Jahren nicht
- führte in den vergangen fünf Jahren keine Katastrophenschutzübungen durch (Dazu erklärt der Prüfbericht: „Nur fünf der Kommunen führten nach § 11 Abs. 1 NKatSG Katastrophenschutzübungen durch. Die üöKp hält mindestens eine Vollübung (Übung des gesamten Katastrophenschutzstabes, gemeinsam mit den Einsatzkräften der Fachdienste) pro Jahr für zielführend, um eine regelmäßige Übungspraxis sicherzustellen. Nur durch ständiges Wiederholen erwächst Routine (siehe Abschnitt 3.1.8)
- führte im Betrachtungszeitraum keine Katastrophenschutzübungen durch
- zählte nicht zu den Kommunen, die über eine dokumentierte Langzeitplanung verfügten
- wies das Produkt Katastrophenschutz nicht als wesentliches Produkt in seinem Haushalt aus.
Die zu dem Prüfbericht gefertigte Vorlage des Landrates (Nr. 803/XIX vom 06.11.2024) ist ungenügend. Denn darin wird auf die einzelnen Prüfpunkte nicht eingegangen und nicht dargestellt, wie auf die erheblichen Mängel reagiert werden soll und muss. Folglich ist eine weitere Vorlage erforderlich. Da es sich um Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben handelt, muss unverzüglich reagiert werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass uns der Hauptverwaltungsbeamte mit Schreiben vom 18.12.2023 als Teilantwort bzw. Sachstandsbericht auf unsere Anfrage Nr. 163/XIX vom 16.10.2023 u.a. geantwortet hat, dass in allen Bereichen des Amtes 205 (Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutzvorsorge und -abwehr, Organisation des Rettungsdienstes) Personalvakanzen bestehen, die die bedarfsgerechte Aufgabenerfüllung beeinträchtigen bzw. nicht zulassen. Dabei wurde u. a. auch mitgeteilt, dass seit dem IV. Quartal 2020, also in den Jahren 2021 bis einschl. 2023, im Bereich Rettungsdienst nur unabweisbare Aufgaben des „Tagesgeschäftes“ wahrgenommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz