Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
aufgrund der Presseerklärung der Kreisverbände und der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen im Peine und Hildesheim vom 16.02.2015 gaben Peiner und Hildesheimer Zeitungen in den Folgetagen verschiedentliche Aussagen des Peiner Landrates wieder.
Herr Einhaus wird hinsichtlich des Personals einer fusionierten Kreisverwaltung wie folgt zitiert: “Ausgehend von einem neuen Landkreis mit etwa 400.000 Einwohnern ist unter Berücksichtigung eines bundesweiten Vergleich entsprechend großer Verwaltungs-einheiten mittelfristig von einem Bedarf mit etwa 1100 einen Vollzeitstellen auszugeben. Nach dem heutigen Stand entspräche dies insgesamt etwa 400 Stellen weniger.“
(Interview mit Peines Landrat in der PAZ, Seite 10, vom 21.02.2015)
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
1. Sind bei dem bundesweiten Vergleich nur Landkreise berücksichtigt worden, die die gleichen Aufgaben wir der Landkreis Hildesheim haben und in gleichem Umfang diese Aufgaben selbst erfüllen und in gleichem Umfang anderen übertragen haben?
2. Sind Ihnen diese Zahlen des Peiner Landrats offiziell mitgeteilt worden oder wissen Sie ebenfalls nur aus der Zeitung davon? Halten Sie diese Zahlen für belastbar?
3. Werden ihrer Ansicht nach dann überhaupt noch neue Auszubildende gebraucht oder würde die im Landkreis Hildesheim kürzlich deutlich angestiegene Zahl in einer vereinigten Kreisverwaltung bei neuen Ausbildungsjahrgängen zumindest wieder stark reduziert werden?
4. In welchen Jahren soll nach einer Fusion an welchen Standorten wie viel Personal abgebaut werden: a) in jeweils welchen Aufgabenbereichen, b) mit jeweils welcher Stellenbewertung und c) mit jeweils welcher Kostenersparnis?
5. In welchen Jahren sollen nach einer Fusion an welchen Standorten neue Stellen geschaffen werden: a) für welche Aufgaben, b) mit jeweils welcher Stellenbewertung und c) mit jeweils welchen Kosten? und d) ist eine neue Leitungsebene notwendig („Teamleiter“)?6. Welche Erfahrungswerte gibt es regional und überregional dazu, wie viele Stellen erforderlich sind (einschl. Stellenbewertung) im Verhältnis zur Anzahl welcher Vorgängen a) im Sozialbereich, b) im Bereich Waffenrecht, c) im Bereich Kfz-Zulassung, d) im Bereich Fahrerlaubniswesen und e) im Bereich Lebensmittel-überwachung?
7. Welche Erfahrungswerte gibt es regional und überregional dazu, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die erforderlichen Stellen für die Bearbeitung welcher Vorgängen mit der Größe der Behörde abnimmt?
8. Wie viele Stellen mit welcher Bewertung stehen a) in der Region Hannover und b) im Landkreis Nienburg im Vergleich zum Landkreis Hildesheim zur Verfügung für die Bearbeitung von wie vielen welcher Vorgängen c) im Sozialbereich, d) im Bereich Waffenrecht e) im Bereich Kfz-Zulassung, f) im Bereich Fahrerlaubniswesen und g) im Bereich Lebensmittelüberwachung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann
Sprecherin für Personal
der CDU-Kreistagsfraktion