Hildesheim, 17.10.2025
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Ungenügende Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim
Wir fordern weiterhin, dass das Recht Leben und Gesundheit durch den Rettungsdienst für jeden in gleicher Weise geschützt werden muss, unabhängig davon, wo der Betroffene wohnt, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion: „Durch die Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass in Notfällen jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten vom ersten eingesetzten Rettungsmittel erreichbar sein muss“. Dem haben Landrat Bernd Lynack (SPD) und die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne bisher widersprochen mit der rechtlich und moralisch nicht vertretbaren Folge, dass in unserem Landkreis das Recht auf Leben und Gesundheit nicht in gleicher Weise für alle Bürgerinnen und Bürger geschützt wird.
Diese rechtswidrige Situation muss nach Auffassung der CDU-Fraktion sofort geändert werden. Sollten dies der Landrat und die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne weiterhin ablehnen und auch Innenministerin Daniele Behrens (SPD) untätig bleiben, müsse der Landtag tätig werden, so Prior.
Mit Schreiben vom 14.10.2025 hat die Innenministerin der CDU-Kreistagsfraktion bestätigt, dass die vom Landrat vorgeschlagene und im Kreisausschuss beschlossene Vergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 rechtswidrig war, weil nach dem Gesetz nur der Kreistag darüber entscheiden durfte. Durch diese Vorgehensweise ist über 50 Abgeordneten das Recht genommen, an der Beratung und Abstimmung teilzunehmen.
Diesen elementaren Eingriff in die Rechte der Abgeordneten, diesen Gesetzesverstoß als „eine Formalie“ zu bezeichnen, verdeutlicht erneut die Einstellung des Landrates zum Demokratie- und Rechtsstaatprinzip.
Insbesondere aus den zuvor genannten Gründen hat die CDU-Kreistagsfraktion am 15.10.2025 beantragt, das Thema Rettungsdienst im Kreistag erneut zu beraten.
Ferner hat die CDU-Fraktion den Landrat um Aufklärung darüber gebeten, ob und in welchem Umfang er durch irreführende Berichte die völlig unbegründete Behauptung der Innenministerin zu verantworten habe, der Rettungsdienst werde derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes seien.
Von sehr grundsätzlicher Bedeutung sei die Behauptung der Innenministerin, die Überwachungspflicht der Abgeordneten über den Hauptverwaltungsbeamten bzw. Landrat umfasse nicht die sachgerechte Erledigung einer Aufgabe. Diese unbegründete Behauptung, so Prior, stehe im völligen Gegensatz zur Rechtsprechung und den fundamentalen Prinzipien unseres Staates. Ungeheuerlich sei zudem, dass gegen den Landrat trotz wiederholter Dienstpflichtverletzungen noch kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei.
