Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und SGB II

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 22.06.2023

Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und SGB II
hier: u. a. baurechtliches Einvernehmen der Gemeinde
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für jeweils wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine und b) Asylbewerber sind von der Kreisverwaltung in welchen vorhandenen Gebäuden und welchen geplanten Gebäuden fürwann welche Art von Unterkünften geplant? Welche Kosten werden für die Umsetzung der Planung wann anfallen und vom wem zu tragen sein?
  2. Für welche Objekte und Planvorhaben ist das Einvernehmen der Gemeinden nach welchen Vorschriften erteilt oder noch erforderlich oder aus welchen Gründen nicht erforderlich?
  3. Durch welche Maßnahmen ist hinsichtlich der Notunterkünfte vorgesehen, eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet a) der Flüchtlinge aus der Ukraine und b) der Asylbewerber zu erreichen?
  4. Welche Maßnahmen sind geplant, damit mehr Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine vom Landkreis oder Dritten angeboten werden oder angeboten werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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