Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt B5 des Ausschusses für Schule und Kultur am 24.05.2022 und zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 30.05.2022 sowie zur Sitzung des Kreistages am 23.06.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il, die eine Vergünstigung/Erstattung von 30 % nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim erhalten oder beanspruchen könnten, sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Schuljahr 2022/2023 ab September 2022 zusätzlich zum bisherigen Zuschuss oder an dessen Stelle einen Zuschuss jeweils in Höhe des Betrages erhalten, der insgesamt den Betrag von 25 Euro pro Monat übersteigt für ein Ticket des ROSA Tarifverbundes, das an allen Tagen des Jahres jederzeit zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes berechtigt: Unabhängig von Wohnort, Schule und Schulbesuch. Der Anspruch auf den o. a. Zuschuss besteht nur, soweit der oder ein entsprechender Zuschuss nicht von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann oder ein „Schüler- und Azubi-Ticket“ im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) angeboten wird.
  2. Einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 500.000 € für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich alle zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft auch eine erforderliche Verlängerung der Vereinbarung zum Abrechnungsverfahren.
  4. Über die Umsetzung des Projekts ist den Kreistagsgremien fortlaufend zu berichten.

Begründung:

Die Erfahrungen bei den organisatorischen Maßnahmen zur Ausgabe und Abrechnung des
9-Euro-Tickets sollten für die Ausgabe eines 25-Euro-Tickets genutzt werden, um im Landkreis Hildesheim Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler länger zu entlasten, den ÖPNV deutlich zu fördern und Erfahrung über die durch ein solches Ticket tatsächlich anfallenden Kosten zu gewinnen. Für ein solches Projekt ist eine Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung nicht erforderlich. Für die Finanzierung des Projekts ist entsprechend den Prognosen der Verwaltung von monatlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 200.000 Euro auszugehen, also im Jahr 2022 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von max. 500.000 Euro zu erwarten (siehe Vorlage 196/XIX vom 10.05.2022). Externe Dienstleister sind nicht erforderlich.

Die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr den Erfordernissen zur Erschließung oder Entwicklung strukturschwacher Gebiete oder den Anforderungen hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz. Auf keinen Fall genügt die Schülerbeförderung den Anforderungen eines Landes, dessen Reichtum auf Bildung beruht und zukünftig beruhen soll. Den Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung ausgerechnet Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches Il zu versagen, ist grotesk angesichts der Bedeutung dieser jungen Menschen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Völlig unsinnig ist es, dass diese Auszubildenden und Schüler desto mehr zahlen müssen, je länger sie zur Schule oder Ausbildungsstätte unterwegs sind, je größer ihre Belastung ist.

Wenn es im GVH möglich ist, jungen Menschen eine Jugendnetzkarte (bis einschließlich 22 Jahre) für 15,00 € im Monat anzubieten, die an allen Tagen rund um die Uhr und im gesamten GVH Tarifgebiet gültig ist (z. B. von Sarstedt bis zum Steinhuder Meer oder von Bad Nenndorf bis Uetze), dann kann und sollte eine entsprechende Karte auch für den Landkreis Hildesheim angeboten werden.

Derzeit sind keine Gründe dafür erkennbar, dass die Kosten für eine solche Karte unverhältnismäßig höher sind als die für eine Karte, die nur für die nachgewiesene Beförderung zur Schule/Ausbildungsstätte gilt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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