Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte „Die-Landkreis-Lütten“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.11.2025

„Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte „Die-Landkreis-Lütten“ (Entwurf Stand 28.10.2025)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen zum o. a. Vertragsentwurf:

  1. Was beinhaltet im Sinne von § 1 Abs. 1 die „Durchführung und Organisation des laufenden Betriebs der Einrichtung“?
  2. Was fällt neben den in § 2 Abs. 1 aufgeführten Positionen unter „vollständige Betriebsführung der Einrichtung“?
  3. Welche einzelnen Aufgaben werden nach dem Vertrag vom Landkreis zu erfüllen sein und welche Kosten werden dadurch schätzungsweise anfallen?
  4. Was beinhalten im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 die „tatsächlichen Betriebskosten“? Fallen darunter auch die Kosten für den Winterdienst? Darf der Träger Personalkosten auch für Personal geltend machen das nicht in der Betriebskrippe arbeitet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch sind die Personalkosten beim zukünftigen Träger und bei dem Bieter mit dem besten Preis?
  5. Welche Folgen ergeben sich in den Fällen, in denen der Landkreis den Haushalt des Trägers (§ 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages) nicht genehmigt? Steht dem Träger eine Kündigung „aus wichtigem Grunde“ zu (§ 10 Abs. 6 des Vertrages), wenn der Haushalt nicht genehmigt wird?
  6. Nach den Ausschreibungsunterlagen wird die Platzvergabe vom Landkreis abgewickelt, werden dem Träger Strom/Wasser/Gas nicht in Rechnung gestellt und der Winterdienst wird vom Hausmeister des Landkreises sichergestellt.
    Was fällt unter die „anfallenden Jahresbetriebskosten“ im Sinne von § 7 des Vertrages, vom dem der Träger 1,0 % als angemessene Eigenleistung tragen soll?
    Was bedeutet: „Dies wird als Einnahme in der jährlichen Defizitabrechnung berücksichtigt“? Bedeutet dies, dass der Träger in Höhe der angemessenen Eigenleistung die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe finanziert? Welche steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben sich daraus für den Träger und für den Landkreis?
    Wie hoch in etwa wird sich der aus der o.a. angemessenen Eigenleistung ergebende Betrag in EURO sein und in % zu den gesamten jährlichen Kosten, die beim Landkreis für den Betrieb der Krippe anfallen (einschl. aller Kosten, die für die Errichtung und Unterhaltung der Krippe, die Anmietung von Räumen für ausgelagertes Personal und alle anfallenden Personal und Sachkosten)?
  7. Aus welchen Gründen wird an den Kosten für die o.a. Betriebskrippe die Stadt Hildesheim nicht beteiligt? Wann und in welcher Form hat die Stadt Hildesheim eine Beteiligung an diesen Kosten abgelehnt? Steht es der Stadt Hildesheim frei, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten für welche Kindertagesstätte beteiligt?
  8. Aufgrund welcher nachvollziehbaren Leistungen liegt der Preis des zukünftigen Trägers mit gut 310.000 Euro um ca. 100.000 Euro über dem Angebot des Bieters mit dem besten Preis?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Person

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