Verwendung von Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 18.04.2024

Verwendung von Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann hat der Landkreis Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für welche Maßnahmen erhalten? Wie hoch ist derzeit die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder? In welcher Höhe sind aus diesen Geldern welche einzelnen (siehe (BT-Drs. 16/12274, S. 58) praktischen, reale und unmittelbar wirkenden Maßnahmen (bitte genaue Beschreibung) im Bereich a) des Naturschutzes und b) der Landschaftspflege in welchen Orten und auf welchen Flächen (bitte genaue Lage angeben) finanziert bzw. durchgeführt worden? Wer war oder ist Eigentümer der jeweiligen Fläche? Welche Grundstücke wurden aus den Ersatzzahlungen wann und von wem gekauft? In welcher Form waren diese Grundstücke naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt? Wer war bzw. ist nach dem Kauf aufgrund welcher gesetzlichen oder vertraglichen Regelung in welchem Umfang für die Unterhaltung und Pflege der jeweiligen Grundstücke zuständig? Von Kosten in welcher Höhe ist jeweils für die Unterhaltung und Pflege auszugehen? Wodurch sind die dauerhafte Pflege und Unterhaltung gesichert? Wo waren und wo sind die Erträge aus Ersatzzahlungen und die entsprechenden Aufwendungen im Haushaltsplan des Landkreises abgebildet?

Begründung:

In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.11.2021 (siehe Verwaltungsvorlage 35/XIX vom 4.11.2021) hatten Sie mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Flächen aus den Ersatzgeldern gekauft worden seien und die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder zum 18.01.2022 2.481.819 € betrage. Seither sind aus diesen Mitteln angeblich vom Landrat zwei Grundstücke für den Naturschutz erworben worden (für insg. 520.000 € in 2023). Nach den Zielen des BNatSchG sind die Ersatzgelder jedoch unverzüglich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen. Daher ist zu klären, welche Ersatzzahlungen der Landkreis überhaupt erhalten hat und wer über deren Verwendung für welche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entscheiden hat.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 

AndreasKoschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste

209 – Antwort  

Anlage 1 zur Beantwortung der Anfrage 209 – XIX

Anlage 2 zur Beantwortung der Anfrage 209 – XIX

Anlage 3 zur Antwort Anfrage 209 – XIX öffentlich

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